Verwaltung statt Unterstützung

…und wieder einmal ein Beispiel für steigende Fallzahlen.
Bewährungs- und Gerichtshelfer haben zur Aufgabe, straffällig gewordene Menschen zu befähigen in Zukunft ein Leben ohne Straftaten zu führen und sie zu unterstützen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen sowie ihre soziale Integration in Staat und Gesellschaft zu fördern. Hierzu bedarf es u.a. intensiver Beziehungsarbeit, was natürlich Zeit in Anspruch nimmt, um ein Vertrauensverhältnis mit dem Klienten aufbauen und ihn somit erreichen zu können (was angesichts des Zwangskontextes in der Straffälligenhilfe ein schwieriges Unterfangen sein kann).
Laut Angabe des Thüringer Oberlandesgerichtes (welches zuständig für die Sozialen Dienste in der Justiz in Thüringen ist) gibt es 68 Justizsozialarbeiter in Thüringen (Stand 31.12.2009).  Bei einer durchschnittlichen Belastungszahl von ca. 85 Klienten pro Bewährungshelfer stellt sich die Frage, inwieweit hier noch individuelle Unterstützung möglich ist (oder sollte man fragen: gewollt ist?). Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden, bleiben so knapp 2 Stunden für jeden Klienten. In diesen zwei Stunden müssen persönliche Gespräche geführt, Gerichtsberichte geschrieben, an Gerichtsverhandlungen teilgenommen, Netzwerkarbeit etc. betrieben werden. Dass die einzelnen Tätigkeiten bei dem einen Klienten mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei einem anderen ist nachvollziehbar. Dennoch sind 2 Stunden für jeden Klienten hier sehr knapp bemessen.
Zieht man noch die Grundstandards der Sozialen Arbeit hinzu, dann fallen in diese 2 Stunden noch Supervision, Fortbildung, Fachberatung, Mitwirkung in politischen Gremien etc. In machen Situationen können 2 Stunden sehr lang sein, vor dem genannten Hintergrund erscheinen sie jedoch eher grotesk und auch noch so gute Betriebswirtschaftler würden hier bei der Berechnung ins Rudern kommen.
Wenn dann noch ein Bewährungshelfer in den verdienten Ruhestand geht, und man es nicht für nötig hält (weil wieder einmal die finanziellen Mittel fehlen), die Stelle durch eine neue Arbeitskraft zu besetzen, dann kann sich jeder denken, wie Effektiv Soziale Arbeit noch sein kann.

Was bleibt also dem Sozialarbeiter in dieser Situation? Entweder er opfert seine Freizeit oder er schränkt bestimmte Tätigkeiten ein. Da Richter und Staatsanwälte u.U. allergisch reagieren wenn Bewährungshelfer zu Gerichtsterminen nicht erscheinen, oder Berichte zu spät oder gar nicht das Gericht erreichen, wird wohl am ehesten die Beziehungsarbeit zum Klienten darunter leiden müssen. Doch haben die Klienten gerade einen Bewährungshelfer bekommen, weil sie anscheinend ihr Leben noch nicht allein bewältigen können und noch Unterstützung bedürfen!

Und so verlagert sich der Schwerpunkt der Sozialen Arbeit weg von der Unterstützung und Integration, hin zur Risikokontrolle und zum managen von beratungsresistenten Klienten.

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