Bundesfreiwilligendienst – 3. Teil

Hallo liebe LeserInnen, hallo m.s.,

ein Freiwilligendienst muss freiwillig bleiben. Warum ich das sage?

Ganz einfach:

Wenn der Freiwilligendienst beispielsweise zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft/ Verfügbarkeit im Rahmen der SGBs (insbesondere SGB II, III)  verwendet würde, dann wäre er für diese Personen nicht freiwillig, sondern ein Druckmittel der Verwaltung.

Freiwilligkeit muss auch für Bezieher von Transferleistungen gelten – sonst wäre es mit ihr nicht weit her und ein Freiwilligendienst würde aller Sozialpolitik im Rahmen von „Dressur zur Arbeitswilligkeit“ in die Arme spielen!

Deshalb müsste der Freiwilligendienst meiner Ansicht nach auch eine verknüpfende Änderung in den SGBs II und III im Rahmen der Verfügbarkeit nach sich ziehen. Bspw. denke ich dabei an folgenden Wortlaut:

Die Arbeitsbereitschaft/ Verfügbarkeit ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil ein Leistungsempfänger/ Arbeitsloser (…) einen Freiwilligendienst ablehnt.

Oder was sagen Sie dazu? Verehrte LeserInnen?

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