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Mai 2012
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das trojanische Pferd zeigt, was in ihm steckt

z.B. in Hessen:  Information des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an den AK Erzieherische Hilfen

 “AK Erzieherische Hilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen des Sitzung der Vertragskommission SGB XII hat der Vertreter des Hessischen Landkreistages angekündigt, das dieser kommunale Spitzenverband die “Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78a ff SGB VIII” noch in diesem Jahr 2011 kündigen wird. Damit läuft die Hessische Rahmenvereinbarung zum Ende 2012 aus.
Als Gründe wurden die Reduzierung von Standards und die damit verbundenen Kosteneinsparungen angegeben.

Demontage des KJHG wird weiter vorbereitet

z.B. kann man es hier nachlesen:


Es gibt Leute, die halten das Ganze nach wie vor für harmlos. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass es hier dem KJHG mit seinem Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung schlicht an den Kragen gehen soll.

Dieser Rechtsanspruch ist die einzige Chance unserer Profession in der Jugendhilfe und unserer KlienteInnen, sich auf Rechte der Klientel zu beziehen und diese im Zweifel - auch gegen das Verhalten der Verwaltung  - einzuklagen.

So eine Auffassung von Jugendhilfe entspricht nicht mehr der Auffassung von sozialen Rechten des aktivierenden Staates. Wer Rechte bekommen soll, bestimmt hier der Staat. Und der hat so seine Vorstellungen.

  • Hilfen zur Erziehung werden fachlich flach gesehen, z.B. wird die Sozialpädagogische Familienhilfe betrachtet wie eine Familienstütze, die keinerlei fachlicher Kompetenzen bedarf,
  • es wird behauptet, Hilfen zur Erziehung seinen wirkungslos, was bei den miesen Bedingungen, die die Verwaltung für ihre Durchführung zum Teil zur Verfügung stellt, niemenanden verwundert,
  • sie werden gegen Angebote der sog. präventiven Jugendarbeit inhaltlich und vor allem finanziell ausgespielt. (Wenn denen Schließungen drohen, muss man das Geld eben einfach von den “fetten” Erziehungshilfen holen. Und da steht nur dieser blöde Rechtsanspruch im Wege.)
  • sie werden schon deshalb mit Mißtrauen betrachtet, weil sich nach Gesetz die inhaltlich fachliche Gestaltung der Hilfen bei freien Trägern dem direkten inhaltlichen Einfluss des Jugendamtes entzieht (nicht nur deshalb, aber auch deshalb wird die Steuerung der Inhalte über die Steuerung und Bremsung der Kosten versucht).

Ich halte diesen jetzt angelaufenen (und leider nur logischen) Versuch der Staatssekretäre für einen bösen Meilenstein in der Entwicklung der Sozialen Arbeit.
Wenn es nicht gelingt, das zu stoppen, fällt die Soziale Arbeit in die Zeit vor dem JWG zurück.

Wenn die PraktikerInnen der Hilfe zur Erzihung weiterschlafen, wird genau das passieren.

Wenn die PraktikerInnen der Jugendarbeit in das Horn der Politik blasen und sich gegen die Hilfen zur Erziehung stellen, werden sich die die Hände reiben, die schon lange versuchen, die Soziale ARbeit mit “teile und herrsche” klein zu halten.

Wenn wir nicht mehr wissen, dass wir alle in ein und derselben Profession tätig sind, dass Soziale Arbeit nicht das eine oder das andere ist, sondern ein komplexes Gefüge von Ansätzen und Arbeitsfeldern darstellt, in denen grundsätzlich die gleichen Ziele und gesellschaftlichen Aufgaben anstehen, der leistet in dieser Frage Unterstützung und beteiligt sich an der Demontage nicht nur des KJHG sondern der Jugendhilfe insgesamt.

Kritik am eigenen Unternehmen oder am Träger - ein Kündigungsgrund? Nein!

Darf ein Arbeitnehmer die Arbeitsverhältnisse in seinem Betrieb öffentlich kritisieren? Er darf!

Diese Frage beschäftigt seit langem viele KollegInnen in der Sozialen Arbeit. Viele fühlen sich ohnmächtig, weil sie meinen, dass sie sich selber schaden und einer Gefahr aussetzen, wenn sie ihre Meinung laut sagen. Für viele steht scheinbar fest, dass das öffentliche Kritisieren fachlich unzumutbarer Zustände beim eigenen Arbeitgeber und in seinem Unternehmen (z.B. zu wenig Zeit, um die Aufgaben im Sinne der KlientInnen und der Fachlichkeit zu lösen)  gegen die Loyalitätspflicht zum Arbeitgeber verstößt, weil sie unerlaubt Dienstgeheimnisse ausplaudert und dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zufügen kann. Genauso sehen das ohne Frage auch die Unternehmen im Sozial Bereich selber.

Es bedurfte des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), um der deutschen Justiz klar zu machen, dass ein Arbeitnehmer, der öffentlich die Arbeitsverhältnisse an seinem Arbeitsplatz und bei seinem Unternehmen anprangert, nicht gekündigt werden darf. Diese Entscheidung wurde am vergangenen Donnerstag veröffentlicht.

Für die deutschen Behörden und Gerichte stand 6 Jahre lang der Schutz der Interessen des Unternehmens  über der Meinungsfreiheit der ArbeitnehmerInnen und über der Notwendigkeit, Kritik auszusprechen und Wahrheiten zu verkünden, die gegen die erforderliche Fachlichkeit und die Würde der Klientel verstoßen.

.

Frau Brigitte Heinisch, Altenpflegerin, Beschäftigte des Berliner Gesundheitszentrums Vivantes,  hatte schon 2002 - zusammen mit anderen Kolleginnen - die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass die Pflegekräfte in ihrer Einrichtung überlastet waren und deshalb die PatientInnen nicht angemessen versorgen konnten. Alle Beschwerden blieben ungehört und blitzten ohne Erfolg ab. Im Gegenteil. Sie wurde verwarnt mit dem Hinweis, dass es nicht das Recht der MitarbeiterInnen sei, mit Äußerungen wie ” Wir haben zu wenig Zeit .” oder “Wir sind zu wenig Personal” an die Öffentlicheit zu treten. Solche Äußerungen würden dem Unternehmen schaden und seinen deshalb unbedingt zu unterlassen. Andernfalls drohten Konsequenzen. 2004 schließlich stellte Brigitte Heinisch Strafantrag gegen Vivantes und wurde promt gekündigt.
Dass diese Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde, ist jetzt klargestellt. Frau Heinisch wurden 15 000 Schadensersatz zugesprochen.

In der Jungen Welt können die Einzelheiten nachgelesen werden. Die sonstige Presse hält sich zurück. Wie so oft kam einmal in den Radionachrichten eine kurze Information. Abends war sie schon nicht mehr zu hören und auch im Internet musste ich lange suchen, um irgendeinen Hinweis aufzutreiben.

Ich fand dabei nur folgende interessante Argumentationen, die durchaus auch für uns nützlich sein könnten:

 

Auszug:

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bestehen gewisse Loyalitätspflichten zwischen den Parteien, so eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Hier treffen sich zwei Grundrechte: Auf der einen Seite steht das durch Art.12 Grundgesetz (GG) geschützte Interesse des Arbeitgebers, nur mit solchen Mitarbeitern zu arbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und es vor Schäden bewahren; auf der anderen Seite steht das durch Art. 5 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung.

Eins ist klar: Unwahre Tatsachenbehauptungen und ehrverletzende Äußerungen unterfallen nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit, so dass solche Verhaltensweisen je nach Erheblichkeit mit einer Abmahnung oder sogar mit einer außerordentlichen Kündigung geahndet werden können.

Was aber ist mit an und für sich zulässigen Äußerungen? Auf XING beklagt sich ein Arbeitnehmer darüber, dass ältere Mitarbeiter im Unternehmen nicht geschätzt und  mehr oder weniger offen gedrängt würden, auszuscheiden - ein Hohn sei es, dass das Unternehmen sich dann allerdings in den Medien als Vorzeigeunternehmen mit ausgewogener Personalstruktur darstelle.

Darf der Arbeitgeber solche Äußerungen verbieten? Man wird das nur in engen Ausnahmefällen so sehen können, da der Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft ein hoher Stellenwert zukommt: Das Bundesverfassungsgericht hat sie seinerzeit im Lüth-Urteil (Urt. v. 15.01.1958, Az. BVerfG 7, 198) als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnet.

Denkbar ist die Sanktionierung einer Äußerung nur in Fällen, in denen der Betriebsfrieden erheblich gestört wird oder dem Unternehmen offensichtlich ein merklicher Schaden droht. Lästert also zum Beispiel der Mitarbeiter eines Gebäudereinigungsunternehmens via Twitter darüber, dass die Mehrzahl der Reinigungskräfte ihren Job schlecht macht, dann droht dem Reinigungsunternehmen ein merklicher Schaden, denn potenzielle Auftraggeber werden lieber eine andere Firma beauftragen.

Der Arbeitgeber wird in solchen Fällen die konkreten Äußerungen untersagen können. Im Rahmen seiner Rücksichtnahmepflicht kann er kritische Äußerungen jedoch nicht komplett verbieten.

Mut zur unbequemen Wahrheit

Das Grundrecht  der Meinungsfreiheit  schützt die Meinungsvielfalt.  Die Meinungsvielfalt funktioniert, wenn es in einer Gesellschaft Menschen gibt, die den Mut haben, auch unbequeme Wahrheiten zu äußern.

 Für das Arbeitsleben gilt nichts anderes: Ein Arbeitgeber sollte kritische oder sich positionierende Mitarbeiter nicht als Bedrohung, sondern als Chance sehen.

 

Der Autor Christian Oberwetter, Rechtsanwalt und Maître en droit, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht in Hamburg und Verfasser zahlreicher Publikationen auf diesen Gebieten.

Shakespeare und die 2. Moderne :)

“Das ist der Geist der Zeit , dass Irre Blinde führen.”

Shakespeare

was hat Soziale Arbeit mit Stuttgart 21 zu tun?

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Sind wir noch zu retten? - DBSH Kongress im Mai

Am  13. und 14. Mai 2011
findet der der Hochschule Magdeburg-Stendahl
am Standort Stendahl  der DBSH Kongress  statt unter dem Titel:

“Sind wir noch zu retten?”
- Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe

Infos hier

aktuelles Buch zur Flüchtlingsthematik

ein spannendes, hoch aktuelles und bewegendes Buch zur Flüchtlingsfrage:

Hanna Diederich:
Mellila. Transit oder Endstation.
Europäische Abschottungspolitik
und ihre Folgen für die Flüchtlinge.

Brandes und Apsel (Frankfurt) 2009

ISBN 978-3-86099-616-4  19,90 Euro

 

hier gehts zur socialnet Rezension

Härte hilft?

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Im Dezember konnten wir in der Welt folgenden schönen Artikel lesen, der die These von der zunehmenden Bereitschaft der Gesellschaft, mit Strenge, Sanktionen und letztlich Gewalt auf junge Menschen zu reagieren, die sich nicht normkonform verhalten, deutlich illustriert. Hier noch einmal nachzulesen.
Der DVJJ (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. ) hat dazu eine beachtenswerte Pressemitteilung verfasst.

Wir alle kennen den Trend, akzeptierende,  vom grundsätzlichem Respekt gegenüber anderen Menschen getragene Arbeitsanssätze der Sozialen Arbeit als Kuschelpädagogik zu diskreditieren. Eine Soziale Arbeit, die sich darauf einlässt,  outet sich als Ordnungskraft oder als Vertreterin einer Pädagogik, die Gewalt zu ihren legalen Mitteln zählt.

Ganz davon abgesehen, werden Menschen nur dann bereit sein, sich wirklich, aus eigenem Antrieb und nachhaltig, also intrinsisch motiviert zu verändern, wenn es gelingt, sie als Subjekte zu erreichen und mit ihnen gemeinsam Wege zu entwickeln, ohne ihnen das Rückgrad zu brechen oder brechen zu wollen. 
Eine Pädagogik, die davon Abschied nimmt, verzichtet auf ihren humanistischen Ansatz und ihre ethischen Grundlagen.
 
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das nette Rentnerpaar von nebenan

Jemand erzählt mir von einem Rentnerpaar, das sich furchtbar aufregt über eine Familie in ihrer Nachbarschaft:
beide Eltern arbeiten nicht, hängen den ganzen Tag vor der Glotze, die Kinder wirken verwahrlost und betteln die Passanten an, die Eltern aber kassieren von Staat jeden Monat so viel Geld, dass sie es sich offensichtlich leisten können, weiterhin nichts zu tun. Denen sollte man, so meint das nette Rentnerpaar,  das Geld solange kürzen,  bis die spüren, dass es bei uns nichts umsonst gibt!

Bei der Überflutungskatastrophe im Nachbarort aber spenden die beiden Rentner eine beträchtliche Summe für die armen Familien, die ihren Besitz verloren haben und vor dem Nichts stehen. Die haben es verdient, dass man sie  unterstützt. Die können ja nichts dafür, dass sie dieses Pech hatten, nicht wahr!?

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Aber die da?
So einfach ist das also: Jeder ist selber schuld und verantwortlich dafür, was aus ihm wird? Das kommt einem doch recht bekannt vor!

Aber man muss sich wirklich fragen, ob solche Gedanken erst mit dem aktivierenden Staat in die Köpfe gekommen sind. Vielleicht sollte man es so sehen: Weil solche Gedanken so verbreitet sind, hat es der aktivierende Staat bei uns so leicht.

zu Weihnachten ein paar Leute mit verräterischen Mützen

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Leider fehlt das Schaf “Soziales” in dieser Karikatur, aber das ist vielleicht schon  geschlachtet und zum Ausbluten aufgehängt?