Leser Eric M. hat mir dankenswerterweise einen Artikel von Prof. Dr. Meyer verlinkt, der in aller Deutlichkeit aufzeigt, dass die Politik der Bundesregierung versucht, Kontroll- und Sanktionsmechanismen gegenüber der armen Bevölkerung einzuführen, in dem sie die Versäumnisse bei der Einhaltung der Termine im Jobcenter zum Anlass nimmt, die Betroffenen pauschal und grundsätzlich der Kindeswohlgefährdung zu verdächtigen. Das hat es bisher in der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben und erinnert mich an Willkürmethoden aus einer Zeit, die eigentlich nie wieder kommen dürfte.
Meyer stellt fest: „Eine rein verwaltungsrechtliche Pflichtverletzung wird in die Nähe einer potenziellen Kindeswohlgefährdung gerückt, und zwar ausschließlich bei Familien im Bürgergeldbezug…. Nicht konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes, sondern mangelnde Mitwirkung gegenüber dem Jobcenter fungiert als Auslöser für Kinderschutzaktivitäten. Die Bundesregierung erzeugt damit implizit einen neuen Gefährdungsbegriff: Das Risiko entsteht nicht mehr aus der Lebenslage des Kindes, sondern aus der Verwaltungskonformität der Eltern. Diese administrative Verschiebung ist fachlich wie rechtlich bedeutsam, weil sie die Schwelle staatlichen Eingreifens senkt und die Bedeutung des SGB VIII neu definiert…. Das Jugendamt wird nicht mehr auf Basis eigener fachlicher Indikation tätig, sondern weil eine andere Behörde eine Meldung generiert hat. Die Jugendhilfe wird so zur nachgelagerten Interventionsinstanz eines Systems, das auf Mitwirkungspflichten und Sanktionen ausgelegt ist.“
Hier der vollständige Text von Prof. Meyer
Hallo Frau Prof. Seithe, ein begeisterter Leser Ihres Buches „Soziale Arbeit und Neoliberalismus heute“ möchte sich bei Ihnen ganz herzlich…