Ein alltäglicher Fall:
Der Vater von zwei Kindern – Tochter 16, Leukämie, magersüchtig und vor allem voll in der Pubertät, Sohn, 11, ADHS, nicht beschulbar – ist nach dem Tod seiner Ehefrau vor 2 Jahren ziemlich überfordert. Obwohl er emotional alles für seine Kinder gibt, bekommt er weder eine wirkliche Struktur in die Familie, noch ist er in der Lage, den Kindern in dieser Situation wirklich zu helfen.
Irgendjemand hat ihm von der Möglichkeit einer Familienpflegerin erzählt. Das Jugendamt ist bereit, Familienpflege nach § 2o KJHG zu gewähren.
Die Familienpflegerin, die dafür eingestellt wird, hat schon nach kurzer Zeit kalte Füße: Sie ist völlig überfodert mit der Situation. Sie sieht sehr wohl, dass hier mit Familienpflege nicht geholfen ist. Es wäre hier Sozialpädagogische Familienhilfe mehr als angebracht. Ein tapferer Versuch, das gegenüber der Teamleiterin zu thematisieren, führt immerhin zu einem tapferen Versuch, diese Rückmeldung an das Jugendamt weiterzugeben.
Was passiert?
Das Jugendamt blockiert und argumentiert, der Vater wollte ja eine Pflegerin und außerdem sei dies ja wohl auch kostengünstiger.
Der Träger schweigt darauf hin, denn er möchte nicht an dem Ast sägen, auf dem er sitzt.
Der Fall wird in dieser Weise noch viele Jahre auf der Stelle stehen, die Biografien der Kinder werden weiter problematisch verlaufen und wohl auch immer problematischer werden
und: es entstehen sinnlose Kosten, die keinem entsprechenden Ergebnis gegenüberstehen.
Messmer spricht in solchen Fällen von einer Steigerung der Sozialkosten durch den Effekt der “Opportunitätskosten”, die entstehen, wenn die Versuche, die Kosten zu dämpfen, zu suboptimalen Entscheidungsvorgängen geführt haben, die selber wieder Kosten verursachen, die hätten vermieden werden können.(vgl. Messmer 2007, Jugendhilfe zwischen Qualität und Kosteneffizienz ; vergleiche auch Seithe 2010, Schwarzbuch Soziale Arbeit, S. 98)