Mein neuer Roman ist erschienen

Vielleicht wundert sich der eine oder die andere Leserin darüber, dass ich nach so vielen Jahren aktiver Arbeit in der kritischen Sozialen Arbeit nun zu den Romanschreiberinnen übergegangen bin. Ich wollte schon immer Romane und Geschichten schreiben. Und nun endlich nehme ich mir die Zeit und habe sie schließlich auch als Rentnerin.
Die Erfahrungen, die ich in der Sozialen Arbeit gemacht habe sind nicht verloren gegangen. Sie stellen für mich eine der wichtigsten Grundlagen dar für mein literarisches Schaffen und meine Themenideen.

DER REST WIRD GANZ ANDERS

Informationen zum Roman:

Story

Henriette ist frisch gebackene Frührentnerin und hat sich vorgenommen, ihre Rentenzeit ganz anders zu gestalten als ihr bisheriges Leben. Sie begibt sich auf die Suche nach dem, was für sie wirklich wichtig ist. Der Versuch, ein neues, ganz anderes Leben zu beginnen, bringt jedoch allerhand Überraschungen mit sich. Sie muss feststellen, dass es nicht so leicht ist, alte Gewohnheiten und Vorurteile abzulegen. Und sie erkennt, wie sehr sie sich nach Liebe sehnt.

Bei ihren Versuchen, ihr neues Leben in die Hand zu nehmen, trifft Henriette auf Pia. Die junge Frau lebt auf der Straße und ist stolz darauf, ein freies, unkonventionelles Leben zu führen. Zwischen den beiden so verschiedenen Frauen entwickelt sich eine ungewöhnliche und schwierige Freundschaft.

Bei dem Buch handelt es sich um einen „Lebensroman“. Der Roman erzählt erlebbar von den Anstrengungen, sich selbst zu finden und auch zu akzeptieren. Die Leserin und der Leser können zum Beispiel genau verfolgen, wie Henriette ihre Wünsche umsetzt, manchmal an ihrem Ehrgeiz und ihren Vorurteilen scheitert, sich aber immer wieder aufrappelt und neue Erkenntnisse über sich und die Welt gewinnt!

Thematik

Neben der Altersthematik geht es um eine Reihe anderer Themen und um Probleme, mit denen  Menschen auch in allen anderen Lebensphasen zu kämpfen haben: die Partnersuche (insbesondere im Internet),  die Angst vor Erkrankungen, das Verhältnis zu den erwachsenen Kindern und den Enkeln, die Bedeutung von Sexualität auch im Alter, die unterschiedlichen Lebensbewältigungsstrategien von Männern und Frauen, die Erklärung gesellschaftlicher Missstände  – und  um Liebe und Freundschaft.

Durch Pia rücken außerdem die Themen Armut, Ausgrenzung und das Leben auf der Straße mit in den Blick.

Die zwischen den beiden so verschiedenen Frauen entstehende Freundschaft führt zu einer spannenden Konfrontation zweier Welten: alt und jung, finanziell sorglos und arm, etabliert und am Rande der Gesellschaft lebend.

Wen könnte das Buch interessieren?

Besonders interessant dürfte das Buch für alle die Menschen sein, die sich aktuell mit dem Älterwerden, mit ihrer Rentenzeit und mit den altersbedingten Veränderungen in ihrem Leben beschäftigen. Auch für Leute, die im sozialen Bereich tätig und mit diesen Themen beruflich befasst sind, könnte der Roman eine hilfreiche Unterstützung und Anregung sein.

Aber auch alle anderen, die das Gefühl kennen, ihr Leben müsste eigentlich noch einmal ganz anders werden, dürften sich in diesem Roman wiederfinden.

Das Buch bringt dem Leser mit einer spannenden Geschichte und in einer gut lesbaren Sprache die Thematik des Älterwerdens näher. Es berührt viele andere zentrale Lebenserfahrungen und stellt die Frage nach dem selbst bestimmten Leben ins Zentrum.

Der Roman will nicht nur unterhalten. Er hat etwas zu sagen. Der Text lädt regelrecht dazu ein, über die angesprochenen Themen nachzudenken.

Das Buch erscheint im Oktober 2022 und ist bestellbar über Amazon, Hugendubel und Thalia und in jedem Buchladen (

ISBN: 978-3-347-59132-5; Preis 14.00 Euro oder als ebook 5,99 Euro.) Es gibt auch eine Ausgabe mit Großschrift.

zum Buch 

Amazon.de : Seithe Mathilda der Rest wird ganz anders

oder

Der Rest wird ganz anders bei tredition

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Mein letztes Wort in Sachen Soziale Arbeit

Wer weiterhin meine Gedanken zm Thema Soziale ARbeit lesen möchte, kann weiterlesen unter:

www.meinglashaus.de

Ich bin inzwischen 72 und schon seit Jahren in Rente. Inzwischen habe ich es sogar geschafft, mich von dem Workholismus zu verabschieden, der mich mein Berufsleben lang begleitet hat und mich am Beginn der Rente dazu verführte, noch einmal richtig aktiv zu werden. Das habe ich gemacht, erfolgreich und mit großer Befriedigung – bis ich gemerkt habe, dass ich inzwischen aus vielen Gründen nicht mehr zu denen zählen  kann, die versuchen, in dieser Welt aktiv zu sein,  mit ihr zurecht zu kommen und auch, sie zu verändern und ihr die Zähne zu zeigen.

Ich ziehe mich auf die Rolle des weisen Beobachters der Gegenwart zurück.

Meine Berufsjahre waren durchgehend bestimmt von den Problemen der Kinder- und Jugendhilfe. 

1968 war ich 20 Jahre alt und wurde von der politischen Bewegung – damals an der Uni Münster – erfasst. Das Berufsleben hat mich für lange Jahre dazu gebracht, mich mehr oder weniger angepasst-kritisch zu verhalten und über vieles hinwegzusehen: in meinem Arbeitsfeld und in der Welt.

Wenige Jahre vor Beendigung meiner Professur an der FH Jena begann ich, mir der Lage bewusst zu werden und fing an, ein Buch zu schreiben, dass Praktikerinnen und Wissenschaftlerinnen helfen sollte, die Wirklichkeit zu erkennen, sie kritisch zu sehen und den Mut entwickeln, sich nicht einfach damit abzufinden.

Das alles bezog sich vordergründig auf die Soziale Arbeit (Schwarzbuch Soziale Arbeit, 2011, 2013). Aber diese war für mich ein Brennglas, in dem man glasklar die neoliberalen Entwicklungen und Tendenzen unserer gegenwärtigen Gesellschaft erkennen konnte und kann.

Die nächsten fünf Jahre, nach Renteneintritt, wurde ich endlich politisch in der kritischen Sozialen Arbeit, habe unzählige Vorträge und Artikel zur Lage der Sozialen Arbeit geschrieben, habe mich im Unabhängigen Forum kritische Soziale Arbeit, im AKS Berlin  und im Berufsverband (DBSH). Ich war Gründungsmitglied des Bündnis Kinder- und Jugendhilfe für Professionalität und Parteilichkeit. Hier ist es uns mit sehr viel Geduld und Ausdauer gelungen, zu einer politischen Sensibilisierung innerhalb der Berufsgruppe für die neoliberalen Fehlentwicklungen beizutragen, die im Novellierungsversuch des SGB VIII (KJHG) eskalierten.

Dieser Kampf war – obwohl auch die letzte Vorlage für die Novellierung  am Bundesrat gescheitert ist –  also zunächst von Erfolg gekrönt. Darauf können wir stolz sein. Aber er ist keines gewonnen. Er wird weiterhin nötig sein,  er sollte weitergehen. Ich hoffe, dass meine Buchbeiträge und die Texte, die ich in diesem Kontext veröffentlicht habe, die kritische und politische Bewegung für eine humane und professionelle Soziale Arbeit weiterhin stärken wird.

Seit 2017 habe ich mich aus der aktiven Politik zurückgezogen. Das hatte verschiedene Gründe, die ich nicht verschweigen will.

  1. Ich fühle  mich inzwischen zu alt um mich in der aktuellen Tagespolitik einzumischen.
  2. Es hat mich enttäuscht, dass alle, aber auch alle, die mit uns auf die Kritik der möglichen Novellierung eingeschwenkt sind, jede Systemkritik mieden wie der Teufel das Weihwasser. Ich für meinen Teil habe keine Lust mehr, diese Tabus zu bedienen.
  3. Schließlich hat mich auch betroffen gemacht, wie immun unsere Profession und ihre Mitglieder sind, wenn es um die ethischen und fachlichen Widersprüche geht.
  4. Ich habe begriffen, das all diese Widersprüche unvermeidbar sind bei dem gegenwärtigen Kräfteverhältnissen. Und dass eine Änderung grundsätzlicher gedacht und erkämpft werden muss.

All das hindert mich daran, weiter aktiv mitzumischen. Aber es hindert mich nicht daran, weiter darüber nachzudenken und meine Schlüsse zu ziehen.

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Roman „Zum Wohle!“

s. Homepage  http://zum-wohle-roman.com

Manche sagen, über Soziale Arbeit könne man keine Romane schreiben, die sei doch viel zu langweilig…
Da bin ich ganz anderer Meinung – ganz besonders dann, wenn es sich um die aktuelle Jugendhilfe-Situation handelt!

 

Der Roman zum Thema Jugendhilfe mit
ist eine bittere und spannende Geschichte über einen Sozialarbeiter, der versucht, trotz der gegebenen Bedingungen gute Soziale Arbeit zu machen. Dabei gibt er sich der Illusion hin,  dass man auf der mittleren Leitungsebene Einflussmöglichkeiten hat, um die weitere Neoliberalisierung der Kinder- und Jugendhilfe zu verhindern.
Ich habe diesen Roman geschrieben, weil er  die Problematik vielleicht gründlicher und tiefgreifender erfassen kann, als politische und fachliche Texte. Er ist ein Versuch, die Öffentlichkeit und die Fachwelt über die gegenwärtigen Entwicklungen und ihre Folgen aufzuklären. Ich gehe davon aus, dass Belletristik die Gemüter und den Verstand der Menschen eher erreichen kann, als bloße fachpolitische Aufklärung.

Inhalt
In zehn Hauptkapiteln wird erzählt, wie Hannes Thaler sich in der gegenwärtigen Jugendhilfeszene versucht, zurechtzufinden und sich gegen Vorschriften, Vorgesetze und Vorurteile zu wehren. Im liegt daran,  trotz der neoliberalen Veränderungen in der Jugendhilfe  gute Arbeit für die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien zu leisten. Das wird jeden Tag schwieriger, weil ständig die Mittel gekürzt und die Arbeitsbedingungen für ihn und seine Kollegen weiter erschwert werden. Er muss ohnmächtig zusehen, wie Kinder und Jugendliche im Stich gelassen werden und Hilfen zu spät oder halbherzig kommen. Auch das Schicksal der kleinen Anna und ihrer Mutter Christine kann er nicht abwenden.
Hannes Thaler beschließt, als sich als Teamleiter zu bewerben. Von diesem Schritt erhofft er sich mehr Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten. Er glaubt, so für seine Kolleginnen bessere Arbeitsbedingungen erreichen und eine fachlich verantwortliche Arbeit in der Jugendhilfe durchsetzen zu können.
Doch bald muss er erkennen, dass von ihm als Leiter vor allem erwartet wird, die Anweisungen und Interesse seiner Arbeitgeber nach unten durchzusetzen. Seine erhoffte Macht erweist sich als fragwürdig. Hannes Thaler versucht verzweifelt und verbissen, seinen fachlichen und politischen Zielen treu zu bleiben. Die Träume von einer Karriere aber kann er nicht mehr aufgeben.
Manche schätzen und lieben ihn. Andere sind enttäuscht. Seine Familie, seine Freunde und die Kolleginnen Miriam, Heike und Irene vom „Kritischen Kreis Soziale Arbeit“ begleiten ihn durch die Höhen und Tiefen seines Dilemmas. Hannes Thaler steht nach drei Jahren Leitungstätigkeit wieder zwischen allen Stühlen und vor der Entscheidung seines Lebens.
Irene hat sich entschieden.

Der Roman spielt vom Sommer 2012 bis zum Herbst 2015, überbrückt also einen Zeitraum von gut drei Jahren.

Das Besondere des Romans: Die Arbeitswelt von Hannes Thaler und seinen Kolleginnen und Kollegen ist nicht einfach der Hintergrund für die Geschichte. Vielmehr spielt die Jugendhilfepraxis selbst in diesem Roman eine Hauptrolle.

 

 

 

 

 

 

 

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Welche Kinder-und Jugendhilfe brauchen wir?

Vision einer Kinder- und Jugendhilfe
die den humanistischen Geist und die fachliche Orientierung des bestehenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes wahrt, vertieft und den heutigen Problemlagen gerecht wird

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SGB VIII Novellierung – was passiert, wenn sie so durchgeht?

Antwort auf einen Blogbeitrag.

Lieber Herr L.
Sie fragen, was denn so Schlimmes passieren könnte, wenn der geplante SGB VIII Entwurf durchgeht.

Ich werde versuchen, Ihnen darauf eine Antwort zu geben.
Ich weiß, dass der Entwurf sich für einen Laien vielleicht ganz passabel anhört: Toll: neue Spielräume werden gewährt, endlich wird mal niedrigschwellig gearbeitet, die freien Träger können nicht mehr hemmungslos Maßnahmen hinausziehen, um daran weiter Geld zu verdienen……
Auch  viele FachkollegInnen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich von solchen Versprechungen und Luftblasen täuschen.
Deshalb hier meine Antwort auf ihre direkten Fragen, für die ich mich sehr bedanke!

  1. Welche bereits jetzt praktizierten illegalen Verfahrensweisen und Entscheidungen sollen durch die Novelle legalisiert werden? Wer verantwortet diese und wer hat und hatte konkrete Nachteile daraus?

Zum Beispiel:

  • Gewährung von intensiver Hilfe nur bei Kindeswohlgefährdung
  • Hilfe wird mit dem Argument verweigert, das Problem sei nicht schwer genug
  • Hilfe wird abgebrochen, bevor sie greifen können
  • Eltern und Kinder sind nicht mehr wirklich am Hilfeplanungprozess beteiligt, es reicht dem Gesetz folgende Formulierung: „Die Beteiligung erfolgt in einer für die zu beteiligenden Personen wahrnehmbaren Form.“ Das bedeutet, hier wird der Begriff Beteiligung darauf reduziert, dass die Betroffenen anwesend sind und den Prozess verfolgen können, mehr nicht.
  • Beschäftigung von Nicht-Professionellen für sozialpädagogische Aufgaben
  • Reduzierung der sozialpädagogische Familienhilfe auf Fallmanagement
  • Einstellung von Hilfen, wenn die Klienten angeblich ihre Mitwirkungspflicht nicht deutlich zeigen, auch dann, wenn wieterhin Hilfebedarf besteht
  1. Mit welchen Vorschlägen könnte die Kritik an Begriffsblasen in die Verbesserung der Novelle umgemünzt werden?

Die Begriffblasen lassen sich nicht verwenden, sondern nur enttarnen. Begriffe dienen nicht zur Klärung, sind nicht fachlich abgeleitet, sondern haben eine manipulative Funktion:

Sie dienen dazu, Stimmung zu machen (z.B. die ständige Wiederholung des Begriffes „stark“ in allen nur möglichen Zusammenhängen –„ starke Kinder, starke Jugendhilfe, starke Leistungen“ etc – ohne je zu erklären, was Stärke hier bedeuten soll.

Sie unterstellen, dass man an alte sozialpädagogische Themen angeknüpft hat
z.B. wie die ganze Verherrlichung der Sozialraumorientierung, die scheinbar die alte Gemeinwesenarbeit aufgreift , aber in der Regel  funktionalisiert wird, um intensive individuelle Hilfen zu diskreditieren, überflüssig zu machen und das restriktive Finanzierungkonzept durchzusetzen.

Sie deuten problematisch Absichten ins Positive um
wie z.B. der Begriff „Spielraum für den öffentlichen Träger“, der dem unbedarften Leser den Eindruck erweckt, hier hätte sich etwas gelockert, sei unbürokratischer geworden. Gemeint ist: mehr Möglichkeiten zu Willkür und zu unfachlichen Entscheidungen durch den – nicht mehr kritisierbaren und omnipotenten öffentlichen Träger.

Sie versuchen, neue Tatsachen zu behaupten und sie dann mandala-artig zu vertreten
wie die Begriffszusammensetzung „soziale Effizienz“, die den Eindruck erwecken soll, etwas Soziales könne effizient sein,

Sie versuchen alte Begriffe zu diskreditieren
wie z.B.  den Begriff „Hilfe“, den sie mit Wohlfahrt und einer angeblich völlig willkürlichen und zufälligen Unterstützungshandlung zusammenbringen und ihm den Leistungsbegriff entgegenstellen, der angeblich besser ist, weil er berechnet werden kann. Frage Berechnen Sie mal „Menschenwürde!“

Sie versuchen durch neue Begriffe neue Konzepte einzuführen,
aus Sozialpädagogischer Hilfe wird sozialpädagogische Begleitung. Begleitung ist etwas anderes und nicht sozialpädagogisch Typisches, auch weit weniger Anspruchsvolles als „Helfen“

  1. Welche Hilfen werden durch die Definition als Leistungsanspruch des Kindes konkret entfallen oder schlechter? Für wen?

Geändert hat sich die Rolle der sorgeberechtigten Eltern. Sie traten im bisherigen Recht als Partner der Jugendhilfe auf. Jetzt sind sie in den wenigen Hilfen, die extra für sie gemacht wurden, keine Partner mehr, die Unterstützung bekommen für eine schwierige gesellschaftlich notwendige Aufgabe, sondern KlientInnen, die Defizite zeigen und denen man anbietet, an ihren Defiziten zu arbeiten.

Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf die Rolle von Eltern, Erziehung, Beziehung zwischen Eltern und Kind völlig an den Rand gedrängt worden. Die neuen Hilfen haben alle den Fokus: Förderung, insbesondere für die Schule. Diese Hilfe kann ohne weitere Schwierigkeiten an den Familien, insbesondere an den sogenannten bildungsfernen Familien  vorbei geleistet werden. Die Eltern werden marginalisiert, entwertet und entmachtet.

Als sorgeberechtigte Eltern vertreten sie den Rechtsanspruch ihrer Kinder. Wenn sie in dieser geschwächten Position sind, werden sie sich gegenüber dem Jugendamt noch vorsichtiger verhalten und z.B. bestehende Hilfebedarfe ihrer Kinder nicht zum Anlass nehmen, sich im Jugendamt Hilfe zu holen.
Kleine Kinder, genauer gesagt Kinder vor dem 10. Lebensalter werden sich nicht allein ans Jugendamt wenden.
Durch die neue Regelung wird möglicherweise der Hilfebedarf einfach dadurch verkleinert, weil niemand den Bedarf sieht und anmeldet. Das heißt, die Kinder sind schutzloser.

Zudem wird durch diese Konstruktion ein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben. Es wäre sinnvoll, die Eltern und die Kinderrechte zu stärken, statt einfach die Eltern rauszukicken.

Wenn der systemische Familienzusammenhang nicht mehr ernsthaft im Fokus einer Fallbearbeitung steht, wird die Hilfe scheitern oder wenig erfolgreich sein, da ein ganz großer Teil der auftretenden Probleme mit dem Familiensystem zusammenhängen.

  1. Welche konkreten Nachteile enthält § 28 der Novelle „Leistungen zur Verselbstständigung des jungen Volljährigen“ für Jugendliche bis 21 Jahre? Welche verbindlichen Regelungen gab es bisher?

Bisher musste die Fortsetzung einer bestehenden Jugendhilfemaßnahme von den demnächst Volljährigen beantragt werden. Das war an der Schwelle vom 18. Bis zum 19. Lebensjahr kein Problem. Die Hilfen liefen dann bis 21 und konnten in begründeten Fällen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Anmerkung: Schätzungsweise 80 der Jugendlichen, die Jugendhilfe bekommen, können mit Erreichung ihres 18. Geburtstags weder seelisch noch kognitiv als erwachsen bezeichnet werden.

Für Jugendlichen, die schon 18 und älter sind, die aber erst dann für sich Jugendhilfe brauchen (oder auch zulassen) bestand bisher die Möglichkeit, diese neue Jugendhilfe-Unterstützung zu beantragen. Es war durchaus üblich, diese neuen Hilfen zu gewähren, wenn die jungen Erwachsenen noch nicht die Reife eines Erwachsenen aufweisen. An dieser Stelle z.B. werden seit Jahren in so manchem Amt die Jugendlichen rechtswidrig zum Sozialamt weitergeschickt. Die Ermöglichung einer neuen Hilfe für einen jungen Volljährigen war rechtens und faktisch auch durchaus oft Realität.

Im Gesetzentwurf ist davon die Rede, dass die Verlängerung und vor allem ein Neueinstig nach dem 18. Geburtstag nur noch in ganz besonderen Ausnahmen möglich sein wird. (Hinweis, die unbegleiteten Flüchtling sind oft schon 18. Sie haben in der Mehrheit Traumata von der Flucht oder der Zeit davor zurückbehalten, bräuchten also dringend eine intensive sozialpädagogische oder psychotherapeutische Betreuung. Hier dann nur in besonderen Ausnahmefällen zu zahlen, geht an dem Problem vorbei. Aber man will sich genau diesen Kostenfaktor vom Halse halten. )

  1. Durch welche konkreten Änderungen wird aus § 36a „Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung“ die Herrschaft des Jugendamtes im § 36a „Leistungsauswahl“ der Novelle? Welche bestehenden Beschwerderechte werden konkret ausgehebelt?

Der neue Entwurf bläht den § 36 auf und beschreibt minutiös, was die öffentliche Jugendhilfe zu leisten habe.
Alle Entscheidungen, nicht nur ob Leistungen gewährt werden, auch welche gewährt werden sollen und  wie lange und welche wann wieder beendet werden etc. liegen ausschließlich beim Jugendamt. Noch deutlicher als der Gesetzentwurf selbst spricht die Begründung hier eine klare Sprache: Das Jugendamt als öffentliche Jugendhilfe soll absolut und ohne weitere Mitwirkung von Freien Trägern und KlientInnen in diesem Feld herrschen können.

Bisher waren laut Gesetz Eltern und Betroffene beteiligt. Der Paragraph36  hieß: Beteiligung und Hilfeplanung) Jetzt beschreibt § 36 nur noch ein Verwaltungsverfahren, das bestimmte fachliche Schritte derart standardisiert vorschreibt, dass man beinahe Maschinen damit beauftragen könnte. Die Kompetenz eines studierten Sozialarbeiters, der nicht nach Schema F, sondern nach fachlichen Überlegungen entscheidet, ist hier nicht mehr gewünscht.

Hinzu kommt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger gleichzeitig nicht nur die Befugnis erhält, den Rechtsanspruch zu umgehen und Probleme mit niedrigschwelligen, schon vorhandenen Angeboten, vor allem mit Gruppenangeboten statt einer individuell zugeschnittenen Hilfe, also  der eigentlichen Erziehungshilfen zu gewähren, er ist per Gesetz sogar dazu verpflichtet, sich so zu verhalten.
Und es wird deutlich formuliert, dass an diesen Entscheidungen in Zukunft keiner, weder Betroffene, noch Fachkräfte, noch freie Träger, noch Schiedsstellen und sogar auch die Gerichte nichts ändern können sollen.

Das Jugendamt kann die Erziehungshilfelandschaft mit ihren relativ intensiven und individuellen ambulanten Hilfen bzw. die jetzt als Leistungen zu Teilhabe und Entwicklung deklarierten Leistungen auf diese Weise einfach umgehen und verschwinden lassen.

Die freien Träger werden ebenfalls nur marginal an diesem Prozess beteiligt. Das heißt: sie bekommen Aufträge, die bis ins Kleinste die Erbringung ihrer Leistung – zumindest formal – vorschreibt. Ihre eigene fachliche Kompetenz wird nicht abgerufen und genutzt.

  1. Welche Kritikpunkte an der Novelle betreffen Nachteile
    a) für das Kind
    b) für den Sorgeberechtigten
    c) für den Nichtsorgeberechtigten
    d) für sonstige Angehörige
    e) für den Leistungserbringer?

Sollte der Gesetzentwurf in Kraft treten

bedeutet das für Kinder, dass sie oft gar nicht mehr in den Genuss von Unterstützungen kommen, weil niemand sie einfordert. Wenn Hilfen laufen, werden die so knapp gehalten, dass sie nichts Nachhaltiges bewirken können und nur zu einem oberflächlichen Output führen, der letztlich nichts zu bedeuten hat. Die möglichen Hilfen werden in vielen Fällen zu kurz sein, zu oberflächlich, zu wenig auf die Kernprobleme eingehen können und dabei einseitig die Frage der schulischen Förderung behandeln. Das wird die Fälle von Kindeswohlgefährdung vermehren, wird Kinder in psychosomatische Krankheiten hineintreiben, wird im Jugendalter dazu führen, dass man diesen ehemaligen Kindern kaum noch wirklich helfen kann usf.

Für Jugendliche bedeutet der neue Gesetzentwurf, dass die Chancen, lang genug und vor allem auch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres Hilfe zu bekommen, drastisch sinken werden.
Das ist insbesondere im Hinblick auf die Flüchtlingsjugendlichen hoch riskant s.o.
Folge sind noch mehr Schulverweigerer, sind noch mehr Jugendliche, die auf der Straße leben, die sich kriminalisieren oder psychisch durch Drogen oder einfach auf Grund ihrer Lage erkranken und in den Kreislauf der Psychiatrie geraten, oder, wie es heute so schön heißt „sich radikalisieren“..

Auch aus dieser Ecke ist kein Widerstand zu erwarten. Jugendliche setzen sich schon mal für ihre Jugendzentren ein, kaum aber dafür, dass sie Hilfen bekommen, die sie immer zumindest zwiespältig sehen, u.a. weil sie in den Augen der Peers nicht gerade hoch angesehen sind.

Die Eltern, egal ob sorgeberechtigt oder nicht, geraten gegenüber dem Jugendamt zukünftig noch mehr in eine Situation, die eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unmöglich macht.

Insbesondere der anvisierte verstärkte Wegfall von Familienhilfen bei Alleinerziehenden Transferleistungsempfängerinnen wird zu einem Anstieg von familiären Spannungen und Katastrophen führen und auch dazu, dass Heimeinweisungen ansteigen, statt weniger zu werden.

Die spezifischen Elternhilfen des Gesetzentwurfs werden nur gewährt, wenn das Kind schon Leistungsempfänger ist. Das heißt, die Unsicherheit einer Mutter, die gerne Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung, in der Alltagsbewältigung usw. hätte, kann nicht zu einer Jugendhilfemaßnahme führen. Vielmehr muss erst das Kind Probleme aufweisen. Das ist ein Schlag gegen jede weitsichtige, präventive und nachhaltige Kinder- und Jugendhilfe.

Sie bleiben als Sorgeberechtigte weiterhin die Vertreterinnen ihrer Kinder. Da aber ihr Rechtsanspruch selbst nicht mehr gegeben ist, werden sie noch weniger Hilfe für sich suchen, denn sie sind nun wieder den Schuldvorwürfen ausgesetzt und der Kritik, schlechte Eltern zu sein und etwas sozusagen nachholen zu müssen.
Entsprechen noch geringer wird der Einfluss von nicht sorgeberechtigten Eltern und Angehörigen sein.

Eltern können nicht beurteilen, ob ihnen wirklich Hilfe „zu steht“ und sie können auch nicht eine Aussage darüber treffen, ob das, was man ihnen als  Hilfe anbietet, das ist was notwendig und auch möglich wäre. Sie sind hier halbwegs souveräne Partner wie Eltern in der Schule. Das waren sie zwar in der Jugendhilfe noch nie wirklich. Noch immer wird das Jugendamt als der alte „Kinderklau“ gesehen. Aber zwischenzeitlich sah es durchaus mal sie aus, dass Eltern selbstbewusst und souverän Hilfe für sich reklamieren konnten. So verstand sich das KJHG.

Die Leistungserbringer – wer ist damit gemeint?

Interessant, das hier nicht zwischen den freien Trägern und den mit den Klienten arbeitenden SozialpädagogInnen unterschieden wird.

Die freien Träger werden sich weiterhin untereinander in Konkurrenz begeben und nach jedem Happen schnappen, der ihnen von der öffentlichen Jugendhilfe angeboten wird, denn es wird für sie weniger zu tun geben. Viele Träger werden versuchen, sich in den neuen, favorisierten Feldern zu etablieren, z.B. in der Schulbegleitung, in der regionalisierten Gruppenarbeit. Sie müssen sich am Leben, am Existieren erhalten. Wenn sie sich gegen die Veränderungen wehren, kann es passieren, dass man sie links liegen lässt.

Aus dieser Richtung kommt bisher zwar recht viel Empörung: Die Freien Träger fühlen sich ihrer bisherigen Macht beraubt und in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt und reglementiert. Ihre Kritik gilt häufig ihren eigenen Interessen als Träger und nicht so sehr den Inhalten, die die Jugendhilfe aufgedrückt bekommt.

Die praktizierenden SozialarbeiterInnen
bekommen die Veränderungen frontal und tag täglich ab. Folgen sind prekäre Arbeitsplätze, eine zum Teil unglaublich geringe Bezahlung, unseriöse Verträge und vor allem: eine hoffnungslose Arbeitsüberlastung in den Sozialen Diensten der Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtung und der täglich erfahrene Frust darüber, dass sie Kindern und Familien und Jugendlichen nicht so und nicht in der Weise helfen können, wie sie das aus ihrer beruflichen Fachlichkeit heraus könnten und oft auch noch wollen.
zum Beispiel:

  • Wenn jemand ein Jahr in eine Familie investiert hat und dort merkt, dass sich langsam neue Entwicklungen einstellen, der wird entsetzt sein, wenn dieser Fall plötzlich aus fiskalischen oder anderen vorgeschobenen Gründen beendet wird, lange bevor ein Ende aus seiner Sicht und Verantwortung heraus sinnvoll gewesen wäre. (An dieser Stelle wird dann in der Regel von den PolitikerInnen und Verwaltungsleuten mit Fällen argumentiert, die über drei Jahre liefen und keinen Fortschritt gebracht hätten. Solche Auswüchse kann man wahrhaftig auch anders ausschließen und unterbinden, als dadurch, dass man willkürlich und ohne Berücksichtigung fachlicher Erkenntnis (die Forschung geht von einer notwendigen Dauer von eineinhalb bis zwei Jahren für eine Familienhilfe mittlerer Problematik aus) zu berücksichtigen. So werden Auswüchse der Praxis genutzt, um die Praxis hemmungslos abzustrafen und zu stutzen).
  • Ein Sozialarbeiter, der zwar in seiner Hilfeplanung eine ganze Fülle von Zielen erfasst hat, die er mit der Familie bearbeiten soll, der aber in der Woche gerade mal die Zeit zur Verfügung gestellt bekommt, um die Familie zweimal die Woche kurz zu sprechen, wird sich missbraucht und verarscht vorkommen und erkennen, dass es seinem Auftraggeber gar nicht darauf ankommt, dass wirklich eine Verbesserung eintritt, sondern nur darauf, etwas geleistet zu haben, etwas für die Statistik vorweisen zu können, was aber möglichst wenig Kosten erzeugt hat. Gute Soziale Arbeit wird in neoliberalen Zeiten tendenziell und oft genug faktisch verunmöglicht.

Aus der Gruppe der praktizierenden Sozialarbeiterinnen wäre eigentlich massenhafter Protest nötig. Aber viele haben sich längst arrangiert, viele passen sich dem an, was von oben gesetzt wird. Andere haben Angst, sich nach außen zu engagieren. Andere haben resigniert und verlegen ihr kritisches Bewusstsein in ihre Freizeit, nehmen die Soziale Arbeit nur als Job zum Brötchen verdienen. Es gibt eine Gruppe sehr engagierte kritischer Sozialarbeiterinnen. Aber ihre Stimme wird nicht gehört, nicht vom Träger, nicht von der Politik und auch nicht von den Medien.

Die seit 30 Jahren dauernde langsame neoliberalen Unterwanderung einer humanistischen Jugendhilfe hat längst dazu geführt, dass in Praxiskreisen die gegenwärtige Misere der Profession zwar durchaus gesehen, aber als gegeben und als Schicksal angenommen wird.
Das ist ein Problem, dass einer wirklichen Gegenwehr gegen das, was uns ins Haus steht, leider entgegensteht. Es ist allerdings selbst die Folge neoliberaler Einlullung, die uns glauben macht, alles sei alternativlos, eben heute modern, man müsse sich darin arrangieren und das Beste daraus machen.

Aus der geplanten novellierten Jugendhilfe lässt sich dann aber kaum noch etwas gestalten, was man als „das Beste“ bezeichnen könnte.

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Stellungnahme des Bündnisses Kinder- und Jugendhilfe

Bündnis KJH Stellungnahme zum Gesetzentwurf SGB VIII

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SGB VIII Novellierung – Widerstand

Der Widerstand formiert sich
Hier die wichtigsten bisherigen  Stellungnahmen:

Dr. Conen: Stellungnahme

DIE LINKE (erste, vorläufige Stellungnahme)

Dr. Krause, 1. Vors. der IGfH |

Seitdem eine Fassung des Entwurfes für eine Novellierung des SGB VIII heraus ist, regt sich endlich mehr Widerstand in unseren Fachkreisen.

Die Petition „Jugendhilfe vor dem Ausverkauf schützen“  hat inzwischen über 3000 Unterschriften.
Das Bündnis Kinder- und Jugendhilfe wird in Kürze eine ausführliche Stellungnahme veröffentlichen.

Das alles darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch viele Leute in der Praxis der Jugendhilfe keine Ahnung haben, was auf sie zukommt und dass überhaupt an einer Novellierung gearbeitet wird.

Und so mancher, der davon gehört hat, geht weiterhin davon aus, dass eine „Reform“  nur etwas Positives sein kann und lässt das Ganze geduldig auf sich zukommen.

Für diese Kollegen noch mal im Anhang der Gesetzentwurf  und die Begründung.

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Was macht das Memorandum Jugendhilfe?

Nach gut zwei Monaten  lohnt ein erneuter Blick auf die Entwicklung und das Zwischenergebnis der Petition.

Mit dem heutigen Tag haben wir 769 Unterschriften, davon ca. 10 aus der Schweiz bzw. aus Österreich. Die Schwerpunkte innerhalb Deutschlands liegen in Berlin, NRW, Niedersachsen und Hessen. Inzwischen sind außerdem wirklich alle Bundesländer einbezogen.
Anonym unterschrieben haben 19%. 
Es gibt 94 Kommentare von Unterzeichnern.

Sind wir als Ausrichter der Petition zufrieden?
Ich möchte erst mal allen danken, die uns ihr Vertrauen geschenkt und die Petition unterschrieben haben und wir haben uns über die vielen Kommentare gefreut. Wir danken ebenso allen, die durch das Weitersenden des Aufrufes oder durch Mund zu Mund Propaganda andere auf die Petition aufmerksam gemacht haben. Danken möchten wir auch für die Anregungen zu inhaltlichen wie technischen Fragen unseres Aufrufes.
Die interessantesten Kommentare werden wir ab jetzt hier auf der Memorandum-Seite posten.

Aber zufrieden sind wir nicht. Mit dieser Zahl werden wir bei der herrschenden Politik noch keinen Eindruck machen. Dafür müssten es schon mehrere Tausend KollegInnen sein.(Das bei der Petition angegebene Ziel von 12 000 ist natürlich unrealistisch. Hätten wir 5000 angegeben, dann hätten wir bisher immerhin 15% – vielleicht sollten wir das ändern, den 15% macht mehr Mut als 1%!)
Aber dennoch.
Sind in Deutschland wirklich nur 769 Leute aufzutreiben, die von den aktuellen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe die Nase voll haben und bereit sind. sich mit uns dafür einzusetzen, dass grundlegende Veränderungen durchgesetzt werden? Wohl kaum. Weiterlesen

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Sehr zu empfehlen: Artikel von Matthias Heintz in den nachdenkseiten

http://www.nachdenkseiten.de/?p=27957

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Weiterentwicklung oder Dekonstruktion der Jugendhilfe – Trends und Fakten

Vortrag gehalten am 18.11.2015 in Hildrizhausen (Waldhaus gGmbH)

 

Es geht um die Frage, ob das, was derzeit in der Kinder- und Jugendhilfe stattfindet, als Weiterentwicklung – im positiven Sinne – zu verstehen ist

oder

aber als eine Dekonstruktion dessen, was sie einmal werden sollte und wofür mit dem KJHG zumindest die Grundlagen schon gelegt waren.

 Mein Schwerpunkt wird auf den Hilfen zur Erziehung liegen, da hier das Problem am deutlichsten zu erkennen ist und eine Insgesamt-Betrachtung den Rahmen meines Vortrages deutlich sprengen würde.

 Ich werde zunächst die aktuellen Fakten und Trends in der Hilfe zur Erziehung der Jugendhilfe  aufzeigen – einschließlich der Kosten

  • Im zweiten Schritt berichte ich über die Einschätzung offizieller Vertreterinnen der KJH und der herrschenden Sozialpolitik zur gegenwärtigen Lage der KJH und insbesondere der HzE sowie zur Kostenfrage
  • Im dritten Schritt möchte ich Ihnen meine kritische Sicht auf die Lage der Dinge einschließlich der Kostenfrage verdeutlichen und werde sie anhand von Praxisbeispielen, Fakten und wahrnehmbaren Entwicklungen begründen und verdeutlichen.
  • Im vierten Schritte gehe ich kurz darauf ein, welche politischen, ökonomischen und ideologischen Hintergründe für die geschilderte Dekonstruktion der Hilfen zur Erziehung (und allgemein für die KJH) eigentlich verantwortlich und welche Folgen der Entwicklung ihnen zuzuschreiben sind.
  • Abschließend möchte ich die jugend- und sozialpolitische Szene beleuchten, die derzeit versucht, die KJH und insbesondere die ambulanten Hilfen zu Erziehung einschließlich ihrer Erbringer besser in den Griff zu bekommen und die Kosten deutlich zu reduzieren.

 Schließlich stelle ich mir die Frage, was da eigentlich politisch passiert ist und weiter passiert und präsentiere meine Thesen. Weiterlesen

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