Weiterentwicklung oder Dekonstruktion der Jugendhilfe – Trends und Fakten

Vortrag gehalten am 18.11.2015 in Hildrizhausen (Waldhaus gGmbH)

 

Es geht um die Frage, ob das, was derzeit in der Kinder- und Jugendhilfe stattfindet, als Weiterentwicklung – im positiven Sinne – zu verstehen ist

oder

aber als eine Dekonstruktion dessen, was sie einmal werden sollte und wofür mit dem KJHG zumindest die Grundlagen schon gelegt waren.

 Mein Schwerpunkt wird auf den Hilfen zur Erziehung liegen, da hier das Problem am deutlichsten zu erkennen ist und eine Insgesamt-Betrachtung den Rahmen meines Vortrages deutlich sprengen würde.

 Ich werde zunächst die aktuellen Fakten und Trends in der Hilfe zur Erziehung der Jugendhilfe  aufzeigen – einschließlich der Kosten

  • Im zweiten Schritt berichte ich über die Einschätzung offizieller Vertreterinnen der KJH und der herrschenden Sozialpolitik zur gegenwärtigen Lage der KJH und insbesondere der HzE sowie zur Kostenfrage
  • Im dritten Schritt möchte ich Ihnen meine kritische Sicht auf die Lage der Dinge einschließlich der Kostenfrage verdeutlichen und werde sie anhand von Praxisbeispielen, Fakten und wahrnehmbaren Entwicklungen begründen und verdeutlichen.
  • Im vierten Schritte gehe ich kurz darauf ein, welche politischen, ökonomischen und ideologischen Hintergründe für die geschilderte Dekonstruktion der Hilfen zur Erziehung (und allgemein für die KJH) eigentlich verantwortlich und welche Folgen der Entwicklung ihnen zuzuschreiben sind.
  • Abschließend möchte ich die jugend- und sozialpolitische Szene beleuchten, die derzeit versucht, die KJH und insbesondere die ambulanten Hilfen zu Erziehung einschließlich ihrer Erbringer besser in den Griff zu bekommen und die Kosten deutlich zu reduzieren.

 Schließlich stelle ich mir die Frage, was da eigentlich politisch passiert ist und weiter passiert und präsentiere meine Thesen.

 

1                    Fakten und Trends

Schauen wir uns zunächst in aller Kürze die aktuellen Fakten und Trends in den Hilfen zur Erziehung: Was wird geleistet. Für wen, wie lange, warum? Und auch: Was kostet es?

 

1.1              Was wird geleistet? Welche Entwicklungen zeichnen sich ab?

quantitative Entwicklung der Hilfen:

 2013 gab es 920 000 Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung insgesamt, 2010 waren es noch 889 000.

  • Über die Hälfte aller Hilfen zur Erziehung (450 000) sind Erziehungsberatungen.
  • Die Steigerung geht im Wesentlichen auf drei Hilfearten zurück:
    – die Heimerziehung bzw. Unterbringung in anderen Wohnformen
    – die ambulanten Hilfen, insbesondere die SPFH und
    – die ambulanten Hilfen nach § 35a
  • Es gab in Deutschland 2013 110 000 Familienhilfemaßnahmen, 2010 waren es noch 105 000.
  • 2013 gab es 103 000 Heimunterbringungen oder Unterbringungen in anderen Wohnformen. 2010 waren es noch 95 000.
  • 2013 gab es 74 000 Hilfen nach § 35a. 2010 waren es noch 54 000.

Anmerkung:
Es gibt also – alle ambulanten Hilfen zusammengenommen – weiterhin deutlich mehr ambulante als stationäre Hilfen.
Wie wir weiter unten sehen werden, dreht sich das Verhältnis bei den Kosten um.

Vergleich Bundesländer

Die Disparitäten zwischen den Bundesländern sind immer noch beträchtlich. Dies bezieht sich sowohl auf die Ausstattung der Hilfen mit zeitlichen und personellen Ressourcen und die Lage der Mitarbeiterinnen hinsichtlich Arbeitsplatz und Arbeitsverträgen.

  • Des Weiteren besteht die Tendenz: mehr Erziehungsberatung in reichen Bundesländern, mehr Sozialpädagogische Familienhilfe in armen Bundesländern und in allen Stadtstaaten.

Umgang mit zeitlichen Ressourcen:

Die zeitliche Intensivität (z.B. Anzahl der gewährten Stunden pro Woche) und die Dauer einer Hilfe wurden in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Dies wird besonders deutlich an der sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

  • Dauer:
    Die Sozialpädagogische Familienhilfe dauerte 2013 durchschnittlich nur noch 13 Monate. Noch vor 10 Jahren wurde Familienhilfe regelhaft für die Dauer von 2 Jahren gewährt. Aktuell versuchen viele Jugendämter die Zeit sogar auf 1 Jahr zu begrenzen.
    Auch in der stationären Unterbringung hat sich die Verweildauer deutlich verkürzt.
  • Stundenvolumen
    Die für eine SpFh gewährte Stundenzahl pro Woche wurde systematisch verringert. Heute haben wir einen Durchschnittswert von 4 Stunden pro Woche (Fachleistungsstunden). Es gibt Hilfen, die mit 2 Stunden in der Woche angesetzt werden. Mehr als 7 Stunden sind Ausnahmen. Vor 10 Jahren noch war eine Stundenzahl von 7 – 15 Stunden pro Woche für eine SpFH normal. Vor 20 Jahren wurden Hilfen noch mit 20 und auch 40 Wochenstunden durchgeführt.
    Anmerkung:
    Das Aufgabenspektrum hat sich derweil nicht geändert, sehr wohl aber die Härte und Kumulation der Problemlagen innerhalb der einzelnen Familien. Das heißt: eine Reduzierung ist eigentlich kontraindiziert.

 Tendenzen der Zielgruppenentwicklung

Zunehmend entwickeln sich die ambulanten Erziehungshilfen (außer der Erziehungsberatung) zu Hilfen für die arme Bevölkerung

  • 60 % der EmpfängerInnen von Erziehungshilfe leben von Hartz IV (zum Vergleich: Die Quote der Hartz IV EmpfängerInnen in der Gesamtbevölkerung liegt bei 9%.) Liegt eine Kombination der Merkmale „alleinerziehenden Status“ und „EmpfängerInnen von Transferleistungen“ vor, ist die Wahrscheinlichkeit, Hilfe zur Erziehung zu bekommen, noch deutlich höher. Von den Alleinerziehenden, die Hilfe zu Erziehung erhalten, sind 72 % auch TransferleistungsempfängerInnen.

Entwicklung der Arbeitsbedingungen 

Gerade im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung gibt es besonders viele prekäre Arbeitsverhältnisse: unbefristete Verträge, Werkverträge, Teilzeitverträge, Bezahlung unter Tarif, nach Arbeitsanfall usf. So weist auch die AGJ auf die prekären Arbeitsbedingungen für Sozialarbeitende in der gegenwärtigen Hilfe zur Erziehung hin (AGJ 2012).

  • Die ständigen Kürzungen, Einsparungen und Deckelungen des Budgets führen in der Praxis zu einer zunehmenden Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und somit der Qualität.
    Die Belastung steigt an, denn die Probleme der Menschen haben zugenommen, sind schwerwiegender und komplexer geworden.
  • In den ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen die MitarbeiterInnen oft chronisch unter Stress, weil es keine Atempausen gibt, keine Vorbereitungs- und keinen Reflexionszeiten (vgl. Messmer 2007; Eichinger 2009).

Anmerkung:
Das gilt natürlich keineswegs nur für die Hilfen zur Erziehung, sondern für weite Bereiche der Sozialen Arbeit: Menschen geraten in Problemlagen wie z.B. Obdachlosigkeit oder Armut, die noch vor knapp 10 Jahren niemals in solche Situationen hätten geraten können.

  • Der hohe Krankenstand und die vielen Fälle von Burnout verschärfen die Lage ständig weiter.
  • Jugendhilfe“, so formuliert es z.B. Conen (2012, 177), „erweist sich inzwischen als Vorreiter von prekarisierenden Arbeitsverhältnissen, sogar die Wirtschaft geht fürsorglicher mit ihren MitarbeiterInnen um.“

 

1.2              Entwicklung der Kosten

  • Der Bund gab im Jahr 2013 für die Kinder- und Jugendhilfe (wenn man die Einnahmen abzieht, die z.B. durch Beiträge zustande kommen) ca. 32,8 Milliarden Euro aus.
    Im Zeitraum zwischen 1992 und 2007 hatten sich die Kosten in diesen 15 Jahren bereits verdoppelt, wobei ein besonders starker Anstieg seit 2007 zu verzeichnen ist. Der Trend hält nach wie vor an.
  • Anmerkung:
    Die Kostensteigerung steht allerdings nicht im proportionalen Verhältnis zu der Steigerung der Fallzahlen.
  • Von den 32,8 Milliarden fallen ca. 8,7 Milliarden auf die Hilfen zur Erziehung insgesamt, das sind 26,5 %.
  • 4,6 Milliarden werden im Rahmen der stationären Hilfen ausgegeben. 1,8 Milliarden im Bereich der ambulanten Hilfen, das sind 5,7% der Gesamtausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe.
  • Von 1995 bis 2013 sind die Ausgaben für ambulante Hilfen von 0,39 auf 1,88 Milliarden Euro gestiegen.
  • Die Kosten für die SPFH waren 2011 fast doppelt so hoch wie die für die Erziehungsberatung.
    Die Ausgaben speziell für die Sozialpädagogische Familienhilfe lagen 2011 bei 741 Millionen Euro.
    Die Kosten für Erziehungsberatung dagegen bei 360 Millionen (Fendrich/Pothmann/Tabel 2012).

Anmerkung:
„Während sich die Ausgaben für die Sozialpädagogische Familienhilfe zwischen 2005 und 2010 von 364,2 Mio. Euro auf 728,8 Mio. Euro um 100 % erhöht haben, betrug die Steigerungsrate bei den Fallzahlen 108 % (von 48 302 auf 100 453 Hilfen). Dies verweist auf einen rechnerischen Rückgang der finanziellen Aufwendungen pro Hilfe“, heißt es im 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (14. KJB 2013, 338).

 

1.3 Verhältnis Bedarf und Fälle

  • In Deutschland erhielten 2013 fast 1 Millionen junge Menschen und ihre Familien Unterstützung durch Hilfen zur Erziehung (vgl. z.B. Wabnitz 2011, 464). Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl werden etwa 6 % der jungen Menschen unter 21 Jahre durch Hilfen zur Erziehung unterstützt (14.KJB 2013, 334). Dabei macht allerdings die Erziehungsberatung die Hälfte aller Hilfen aus (451.194 Fälle). Eine andere ambulante Hilfe erhalten gegenwärtig 370.073 junge Menschen (2,3% der Altersgruppe in der Bevölkerung).
  • Es gibt keine gesicherten und verlässlichen Zahlen zur Prävalenz von Bedarfen. Aber, so Otto und Ziegler (2012), es gibt hinreichend Hinweise auf die bestehende Bedarfslage, angefangen von Kinderarmut über die die zunehmende Zahl psychischer Erkrankungen auch unter Kindern bis hin zur steigenden Selbstmordrate – auch unter Kindern und Minderjährigen.
    Otto und Ziegler (2012, 19) sprechen davon, dass rein rechnerisch heute nur maximal 20 % der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Bedarfe tatsächlich in Form von „Fällen“ bearbeitet werden.

Offiziell wird davon ausgegangen, dass die Fallzahlen dem Bedarf entsprechen – oder ihn sogar überschreiten (s. unten).

 

Trends zusammengefasst:

  • Quantitativ mehr Hilfen, insbesondere nach §§ 31, 34 und 35a
  • Kostensteigerung aber nicht im Verhältnis der Zunahme der Maßnahmen, d.h. pro Maßnahme wird immer weniger ausgegeben.
  • Uneinheitliche Entwicklungen bundesweit
  • Anhaltende und zum Teil drastische Verkürzungen der zeitlichen Ressourcen
  • Verschiebung der Zielgruppe der ambulanten Hilfen zur Erziehung immer weiter in Richtung sozial Benachteiligte und Alleinerziehende
  • Zunahme prekärer Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse
  • Unterschiedliche Einschätzung der „Sättigung“ in der Zielgruppe

 

2                    Offizielle bzw. übliche Einschätzung der Lage in der Kinder- und Jugendhilfe

Wie werden diese Trends offiziell interpretiert und bewertet?

 Verbreitet ist die Meinung, dass man angesichts der hohen Kosten, der großen Anzahl der durchgeführten Hilfen und der wachsenden Zahl der erreichten Jugendlichen mit Stolz auf dieses Praxisfeld sehen und seine Differenziertheit und seine fachlichen Standards zu Recht loben könne.

Dieses positive Bild von den gegenwärtigen Hilfen zur Erziehung wird auch von vielen WissenschaftlerInnen bestätigt und von den meisten Trägern übernommen und nach außen vertreten. Die gegenwärtige Situation wird also in der Regel als Weiterentwicklung gesehen.

Hier ein paar Details:

2.1              Sachverständigenkommission (14. Jugendbericht)

Insgesamt sieht z.B. auch die Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichtes (2013) die Lage der Kinder- und Jugendhilfe eher positiv. Der Bericht befasst sich in erster Linie mit Quantitäten, nicht mit Qualitäten. Er spricht von empirisch identifizierbaren Wachstumsraten, wie dem Anstieg an Plätzen, Diensten, Personal und folgerichtig auch an Ausgaben (14. KJB 2013, 251).

Die einzige mit Nachdruck formulierte Kritik des Jugendberichtes in Bezug auf die ambulanten Hilfen zur Erziehung besteht in der Feststellung eines „Flickenteppichs“, also der Tatsache, dass es in der ambulanten Hilfe zur Erziehung in den verschiedenen Bundesländern oder auch schon zwischen Jugendamtsbereichen, die im selber Bundesland liegen, große Unterschiede gibt, was die Konzepte und die formalen Strukturen betrifft.

2.2              Einschätzungen der Lage durch die Verbände

Es finden sich in den Einschätzungen der AGJ , Der AFET, des deutschen Vereins , desdeutschen Landkreis- und Städtetages oder der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) neben der zustimmenden Grundposition, hier und da auch kritische Stimmen zur Situation in der Kinder- und Jugendhilfe.
(Sogar die prekäre Situation der MitarbeiterInnen wird von den Verbänden verschiedentlich anschnitten und es wird vorsichtig auf eine Verbesserung gepocht (vgl. z.B. AGJ 2013a; vgl. BAGFW 2011, a.a.O.).

2.3              Sozialunternehmen und Träger meiden sehr oft Kritik am Status Quo

Träger preisen ihre Leistungen üblicherweise an, so wie dies die Spielregeln des Marktes verlangen. Jeder lobt seine Angebote und Leistungen in teuren Glanzbroschüren. Wer einen Jugendhilfetag besucht, bekommt den Eindruck einer gigantischen Leistungsschau.

Das soll nun nicht heißen, dass es nicht auch Träger gibt, die nach wie vor eine gute Arbeit machen und machen wollen, denen die Fachlichkeit und sogar das Wohl ihrer MitarbeiterInnen am Herzen liegt. Aber auch sie geraten in den Sog der neoliberalen Sozialvermarktung und können ihre fachliche Arbeit oft nicht mehr so gestalten, wie sie es aus ihrer Verantwortung heraus möchten.

2.4              Stellungnahme der Politik zu der gegenwärtigen Kinder- und Jugendhilfe

Die herrschende Politik widerspricht der allgemeinen Zufriedenheit nicht und geht davon aus, dass in den letzten Jahrzehnten und Jahren eine Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung stattgefunden hat.

Häufig hört man hier auch die Argumentation, dass die Kostensteigerung innerhalb der Hilfen zur Erziehung quasi der Beweis dafür sei, dass sich die Politik in Sachen Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren besonders engagiert habe und man damit auf ein gut ausgebautes und mit Qualität ausgestattetes Feld der Kinder- und Jugendhilfe schauen könnte.

Probleme bestehen für die Politik im Bereich der Hilfen zur Erziehung nur in den ihrer Ansicht nach zu hohen Kosten.

2.5              Stellungnahmen und Meinungen zur Kostenfrage

Appell der Verbände, Träger und der Wissenschaft:
Angesichts der Tatsache, dass die Problemlagen, mit denen die KJH konfrontiert ist, weitgehend gesellschaftlich bedingt sind, haben im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Mai 2014 alle nur möglichen Verbände und Träger (u.a. auch der 14. KJB) darauf verwiesen, dass die Aufgaben der KJH weiter zunehmen werden.
Fachverbände, die Kommentatoren der statistischen Daten und die Sachverständigen des 14. Kinder- und Jugendberichtes führen die gestiegenen Kosten der Hilfen zur Erziehung einvernehmlich auf die anhaltenden und zunehmenden Problemlagen der Menschen in unserer Gesellschaft zurück.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Sachverständigenkommission an die politisch Verantwortlichen, die fachlichen Standards in den Hilfen zur Erziehung zu erhalten und von fiskalisch motivierten Eingriffen abzusehen, „da diese nur vermeintlich zur besseren ‚Steuerung‘ der Einzelfallhilfen beitragen, stattdessen aber häufig der Verschleppung, Verweigerung und/oder Minimierung von Hilfebedarfen und Rechtsansprüchen dienen“ (14. KJB 2013, 414).

Position der herrschenden Politik:
Die verantwortlichen PolitikerInnen beharren auch angesichts dieser plausiblen und von den anerkannten Verbänden und Autoritäten der Kinder- und Jugendhilfe durchweg vorgetragenen Argumenten nachhaltig darauf, dass die Kosten der Hilfe zur Erziehung und insbesondere die der ambulanten Hilfe zu hoch und volkswirtschaftlich nicht verantwortbar seien.

In diesem Kontext werden von Seiten der herrschenden Politik immer wieder folgende Argumentationslinien vorgebracht:

  • Annahme, einer grundsätzlichen Ineffektivität und Ineffizienz sowie Überflüssigkeit der ambulanten Hilfen.
  • Meinung, dass sich in unserer Gesellschaft eine zu lockere und großzügige Vorstellung von dem breitgemacht hätte, was alles nicht mehr als zumutbar gelte. Folglich sehen sie eine Chance für das Kosteneinsparen darin, dass diese angebliche Großzügigkeit wieder zurückgenommen werden könnte.

Diese Kritikpunkte sind nicht neu und verfolgen die Soziale Arbeit seit der Sozialstaatskritik mit Beginn der Neoliberalisierung.

Seit einiger Zeit geht es in der politischen Diskussion außerdem um Folgendes:

  • Im Rahmen der Neuen Steuerung zog sich der öffentliche Träger zunächst aus seiner fachlichen und politischen Verantwortung immer mehr zurück. Die MitarbeiterInnen der ASDs z.B. beschränkten sich immer mehr auf die Verwaltung der zur Verfügung gestellten verknappten Budgets und auf die Delegation der fachlichen Arbeit an freie Träger.
  • Seit geraumer Zeit aber stellen die öffentliche Jugendhilfe und die Sozialpolitik aber fest, dass die nunmehr „noch freieren Träger“ als Unternehmer (vgl. § 78 b KJHG) nicht nur abhängige Dienstleister, sondern auch mächtige und eigenmächtige Geldausgeber öffentlicher Mittel werden können.
  • Die heutige Erziehungshilfelandschaft wird von Seiten der Politik als unübersichtlich, uneinheitlich und weitgehend unkoordiniert und vor allem als überbordend erlebt.
  • Der öffentliche Träger ist daher von der Politik angehalten, Strategien zu entwickeln, die dieses Überborden von Angeboten und Kosten eindämmen können. Im Blick dieser Strategien sind vor allem die ambulanten Hilfen zur Erziehung und die sie erbringenden freien Träger.

  

3                    Kritische Sicht auf die gegenwärtige Kinder- und Jugendhilfe

Ich gehe in meiner Einschätzung – um das vorweg zu nehmen – nicht von einer Weiterentwicklung aus sondern ganz eindeutig qualitativ gesehen von einer Dekonstruktion dessen, was im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe z.B. im KJHG oder auch im 8. Jugendbericht geplant und angelegt war.

Ich teile z.B. die Meinung von Otto und Ziegler (2012), es sei unbefriedigend und geradezu kontraindiziert, was heute innerhalb der Erziehungshilfen passiert, wie die Arbeitsprozesse tatsächlich aussehen und wie oberflächlich die Praxis gestaltet wird. Und stimme mit Frau Conen (2012, 174), die von einer Aushöhlung der Fachlichkeit spricht.

Ich möchte diese Position im Weiteren begründen und fasse sie in 4 Thesen zusammen:

 Vorab noch eine Anmerkung:

Es soll hier nicht behauptet werden, alles sei unbefriedigend, was heute geleistet wird. Es ist nicht alles, was man heute beobachten kann, in dem hier noch darzustellenden Maße problematisch. Außerdem bestehen – wie oben erläutert – große regionale Unterschiede (vgl. z.B. Chassé 2014).

 

3.1              These 1:
Qualitativ gesehen kann nicht von einer Weiterentwicklung die Rede sein.

Von offizieller Seite wird so gut wie keine Kritik an den inhaltlichen Entwicklungen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung oder auch an ihren Erbringungsbedingungen geübt bzw. es wird der Inhalt selbst gar nicht betrachtet.
Man bejubelt die quantitative Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Betrachtet man die Jugendhilfelandschaft aber nur aus der statistischen, quantitativen Sicht bzw. aus einer reinen Draufsicht, so kann sich auf diese Weise gar nicht abbilden, was in der Praxis bewältigt werden muss und was tatsächlich passiert oder auch nicht passiert.
Damit werden die zentralen Schwachstellen der gegenwärtigen Kinder- und Jugendhilfe negiert bzw. freundlich ausgedrückt übersehen: nämlich z.B.
Der Blick auf die konkreten oft sehr prekären und problematischen Verhältnisse in der Praxis,

  • die massive Arbeitsverdichtung,
  • die Standardisierung und Verkürzung der Hilfen,
  • die starre Out-Put-Orientierung, die sozialpädagogische Prozesse gar nicht zulässt,
  • die Wartezeiten und Vertröstungen oder auch das Wegschicken-Müssen von Klienten,

all das fehlt in der offiziellen Wahrnehmung vollkommen.

Die ablaufenden Prozesse werden also offiziell gar nicht kritisch unter die Lupe genommen.
Nur so aber würde man zur Kenntnis nehmen müssen, dass qualitativ die Hilfe zur Erziehung und auch die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt immer mehr dekonstruiert wird.
Waseigentlich gemacht wird bzw. nicht getan werden kann, ist nicht Thema.
Die qualitative Wirklichkeit der vor Ort alltäglich stattfindenden Dekonstruktion der Kinder- und Jugendhilfe wird schlicht ausgeklammert.

 

3.2              These 2:
Grundsätzlich fehlt bei der offiziellen Einschätzung der Lage der Blick auf die Lage der PraktikerInnen selbst.

Der rein quantitative Blick klammert auch die Lage der MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Deren prekären Arbeitsbedingungen (Arbeitsverdichtung, zu hohe Fallzahlen z.B. ASD, spFH) hohe Burnout-Quote, hoher Krankenstand etc.) bzw. ihre inakzeptablen Arbeitsverhältnisse (zu geringe Bezahlung, immer mehr Zeitverträge, chronische Weiterbeschäftigungsunsicherheit, Erwartung unbezahlter Überstunden, prekäre bis sittenwidrige Beschäftigungsverhältnisse)  werden – wenn sie überhaupt zur Sprache kommen –  als ökonomisch unhinterfragbar und als unabdingbar hingenommen.
Die Sicht der PraktikerInnen selbst auf die Lage der Kinder- und Jugendhilfen wird ohnehin schlicht ausgeklammert. Ihre Stimme zählt nicht.

 

3.3              These 3:
Es gibt konkrete und vielfältige Bemühungen, die angeblich Kostenintensiven ambulanten Hilfen zur Erziehung zurückzudrängen

Meine dritte These ist das Ergebnis eines kritischen Blicks auf die Alltagspraxis in den Hilfen zur Erziehung heute.
Üblich sind heute Praktiken und Tricks, die direkt oder indirekt den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung unterlaufen (sollen) und damit die Kosten eindämmen sollen. Diese Praktiken liegen auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Hier einige der wichtigsten Beispiele:

3.3.1        Missachtung der gesetzlichen Regelungen im Kontext des Rechtsanspruches auf Hilfe zur Erziehung

  • Begrenzung des Hilfeanspruchs auf die Kindeswohlgefährdung
    Heute werden fast nur noch Fälle mit Hilfen zur Erziehung „beglückt“, bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder bei denen eine Gefährdung wahrscheinlich scheint.
    Es ist so weit gekommen, dass die ASD-MitarbeiterInnen bereits selbst Fälle im Gefährdungsbereich bevorzugen, weil Hilfen nur hier eine reale Chance haben, auch tatsächlich finanziert zu werden.
    Damit wird der §27 KJHG missachtet, der den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ausdrücklich auch im Vorfeld der Kindeswohlgefährdung festlegt, also bei einer „Nichtgewährleistung einer dem Wohle des Kindes entsprechenden Erziehung“, das heißt nach Münder et al. (2013): bei unzureichenden Sozialisationsbedingungen eines Minderjährigen.
    Tatsächlich handelt es sich beim KJHG eben nicht zuerst um ein Gesetz, das auf Kindeswohlgefährdung reagieren soll, sondern um ein Gesetz zur Sicherstellung und Ermöglichung des Kindeswohls (s. § 1 KJHG/SGB VIII).
  • Gesetzlich nicht konformer Umgang mit den freien Trägern

    Der öffentliche Träger maßt sich direkt – oder über die Leistungsvereinbarungen indirekt – die Fachaufsicht an über die freien Träger, in dem er in ihre fachliche Verantwortung und ihr fachliches Vorgehen eingreift. Gleichzeitig erlaubt er gewinnorientierten Trägern inhaltliche Gestaltungsfreiheiten, die über ihre fachliche Kompetenz weit hinausgehen.

  • Direktes Unterlaufen des Rechtsanspruches auf Hilfe zur Erziehung
    Es werden nicht selten Hilfen gewährt, die aus fachlicher Sicht ungeeignet, unzureichend und unter Umständen sogar falsch sein können, weil man sich angesichts finanztechnischer Vorgaben gezwungen sieht, Geld einzusparen (vgl. Otto/Ziegler 2012, S.). Aus Kostengründen werden vielfach auch zu kurzatmige Hilfenverschrieben“, in anderen Fällen werden hinausgeschoben, bis sich die Lage drastisch verschlechtert hat (vgl. Seithe/Heintz 2014).

    Um sich finanziell zu entlasten neigen Jugendämter oft auch dazu, in Fällen einer deutlichen Verschlechterung der Problemsituation die Hilfe in das Gesundheitssystem (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) zu verlagern.
    Üblich ist es heute auch, dass Jugendämter sich für „junge Volljährige“ (§41 SGB VIII) nicht mehr zuständig fühlen und sie entgegen der gesetzlichen Regelung an das Sozialamt verweisen.
    Aktuell boomen die Versuche, eine die professionelle Hilfe ersetzende Ehrenamtlichkeit in allen Bereichen der KJH einzusetzen.

 

3.3.2        Ideologische und konzeptionelle Umsteuerung der Inhalte des KJHG 

  • Diskreditierung ambulanter Hilfen
    Ambulante Erziehungshilfen werden nicht nur als ineffizient und ineffektiv diskreditiert sondern auch als „nicht sozialraumorientiert“.
    Versucht wird, Hilfen zur Erziehung dadurch zurückzudrängen, dass man sie in Misskredit bringt und stattdessen die Nutzung von Angeboten im Sozialraum als fachlich angemessener anmahnt.
  • Die SPFH z.B. wurde mit dem KJHG 1990 insbesondere wegen ihrer gezielten Lebenswelt- und Alltagsorientierung eingeführt. Heute wird sie als nicht sozialraumorientiert diskreditiert. Jugendämter ziehen groteskerweise die „zugehende Familientherapie“ vor, weil diese angeblich sozialraumorientierter sei.
  • Flächendeckende und alternativlose Einführung der Sozialraumkonzeption
    Zurzeit werden in vielen Städten und Bundesländern Modellversuche installiert, die sich insbesondere auf die „Sozialraumorientierung“ berufen. Faktisch wird das Konzept der „Sozialraumorientierung“ in den meisten Fällen als Alibi genutzt, um die HzE zu reduzieren.

 

3.3.3        Indirektes Unterlaufen des Rechtsanspruches durch Verwaltungsanordnungen

Eine große Rolle spielen auch die indirekten, verschleierten Strategien:

Begrenzung der Zeitkontingente und die Erhöhung von (Zeit)-Druck

  • Die ständig steigenden Bedarfe und die anderen oben genannten Faktoren haben zwar die Anzahl der Angebote und der AnbieterInnen in manchen Bereichen der ambulanten Hilfen zur Erziehung hochgetrieben, aber gleichzeitig werden bei solchen Hilfen die zeitlichen Ressourcen unzulässig verknappt und so ihre Wirkungsmöglichkeiten, ihre Intensität und ihre Qualität verwässert. Weiter oben wurde über die Reduzierung der Stundenzahl pro Woche in der ambulanten Hilfe und über die Verkürzung von Hilfemaßnahmen berichtet.
  • Median und Kosten-Leistungs-Rechnung
    Eine beliebte Sparstrategie der Kommunen ist die Festsetzung von „Medianen“. Das sind die mittleren Werte der Kostenverteilung innerhalb eines regionalen Gebietes. Die MitarbeiterInnen der Jugendämter werden dazu angehalten, innerhalb ihres Bezirkes diese Mediane auf keinen Fall zu überschreiten. Andernfalls wird das Budget für das nächste Jahr gekürzt.
    Dieses Sparkonzept, das jeder inhaltlichen oder gar fachlichen Begründung entbehrt, setzt die MitarbeiterInnen in den Jugendämtern unter Druck setzt und MitarbeiterInnen dazu zwingt, Hilfen zur Erziehung abzuweisen, damit sie unterhalb des Medians bleiben (vgl. Conen 2012).
    Durch die Kosten-Leistungsrechnung und die Orientierung am Median der Kosten z.B. aller Berliner Bezirke wird das Budget beschnitten und werden die Bezirke in Konkurrenz zueinander gebracht. Die Höhe des Medians ist dabei willkürlich und orientiert sich einfach nur an den bisherigen Kosten.

 

Indirekte Aushebelung des Rechtsanspruches durch verstärkte
Bürokratisierung durch Erschwerung des Zugangs und der Bewilligung der Hilfen

Verschärfte Überprüfung, Kontrolle und Reglementierung des sozialarbeiterischen Handelns,

  • der immer mehr zunehmende Dokumentationszwang,
  • der Zwang des Durchlaufens der verschiedenen offiziellen Besprechungen,
  • Das „Fallteam“ hat sich nicht selten zu einem erstarrten Konstrukt entwickelt, bei dem es meist nicht um Reflexion des Falles und um besseres Fallverstehen geht, sondern nur noch um das Händeln und Steuern des Verfahrens, einschließlich seiner Kosten.
  • Auch der Zwang, vorgesehene ambulante Hilfen jedes Mal mit der Teamleitung zu besprechen und ebenso der Zwang, stationäre Hilfen immer erst mit der regionalen Leitung zu diskutieren, verhindern eine wirkliche Reflexion und lähmen die Bereitschaft, sich um Hilfe zur Erziehung zu bemühen.
    Sie führen stattdessen entweder zu einem reinen Formalismus, der nur Zeit raubt. Oder aber die SozialarbeiterInnen richten ihr Denken nicht mehr auf die Frage: „Ist die Hilfe richtig und warum?“, sondern nur noch auf die Frage: „Wie kriege ich sie durch?“
    Das Nachdenken orientiert nicht auf den Fall, sondern auf die Rechtfertigung dafür, dass man es wagt, für diesen Menschen etwas zu fordern.

In der Fallarbeit schaffen solche fachlichen Zwänge und Unterlassungen, die dazu angelegt sind, ambulante Hilfen zur Erziehung zu unterbinden oder zu verzögern Voraussetzungen für eine „institutionelle Kindeswohlgefährdung“

Anmerkung:
Sicher gibt es auch  Kosten, die vermieden werden können und möglich fachlich vertretbare Einsparstrategien, die man anwenden könnte, –  ohne dadurch die Hilfen schlechter auszustatten, ohne bestehende Bedarfe sehenden Auges als „zu harmlos“ abzuwehren und ohne die Problemlagen einfach herunterzuspielen. Darauf kann ich angesichts der Zeit leider jetzt nicht eingehen.       

 

3.4              These 4:
Das Kostenlimit wird willkürlich festgesetzt

Bevor ich diese These erläutere, möchte ich zur Kostenfrage noch zwei andere Aspekte nennen:

3.4.1        Höhe des Aufwandes ist keine Garantie für Qualität

Zunächst möchte ich bemerken, dass die hohen finanziellen Aufwendungen der letzten Jahre für die Kinder- und Jugendhilfe noch keineswegs für eine positive Entwicklung und einer guten Qualität der Kinder- und Jugendhilfe sprechen. Dies wird immer wieder betont, spricht aber auch nur für ein rein quantitatives Denken.
Sind steigende Ausgaben und ist die Zunahme der Fälle schon ein Beweis für Qualität? Hier gebe ich zu bedenken: Man kann sehr wohl viel Geld ausgeben und dabei gleichzeitig ein Projekt „vor die Wand fahren“, weil man die Gelder falsch platziert und weil gleichzeitig Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen eine „gute“ Erziehungshilfearbeit nur schwer zu leisten ist (vgl. Seithe 2012a).
Mehr Geld bedeutet außerdem nicht notwendig, genug Geld.

3.4.2        Die Kosten werden dramatisiert

Des Weiteren möchte ich auch noch auf Folgendes hinweisen:
Bei der Betrachtung der Kosten der Kinder- und Jugendhilfe von insgesamt ca. 35,5 Milliarden Euro pro Jahr sollte man gleichzeitig  zur Kenntnis nehmen, dass sich ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt seit 2000 nicht verändert hat und der Anteil am Sozialbudget seit ca. 2005 gleichgeblieben ist (vgl. Münder 2013, 4).
Die Sachverständigen des 14. Kinder- und Jugendberichtes machen zudem darauf aufmerksam, dass „das Ausgabenvolumen für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Vergleich zu den Aufwendungen für andere Sozialleistungsbereiche nicht als exorbitant hoch angesehen werden kann (14. KJB 2013, 373).
Schließlich muss man feststellen, dass die ambulanten Hilfen zur Erziehung mit 1,88 Milliarden gerade mal 5,7 % der Kosten der Kinder- und Jugendhilfe ausmachen und nur ein Viertel der Kosten der Hilfen zur Erziehung insgesamt.

3.4.3        Was aber ist zu der rigorosen Einstellung der herrschenden Politik zur Kostenfrage zu sagen?

Wenn man das eben Festgestellte zur Kostenfrage nüchtern betrachtet, kommt man schnell zu dem Schluss, dass die heftige Reaktion der herrschenden Politik auf die noch immer und trotz aller Spar- und Eindämmungsbemühungen weiter steigenden Ausgaben der Hilfen zur Erziehung einen anderen Grund haben muss als allein die faktische Höhe dieser Kosten.

Die Kostenfrage wird durch haushaltspolitische Überlegungen gesteuert und nicht durch die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Minderjährigen:

Was meine ich damit?

Aufgeschreckt wurde die Politik vermutlich weniger durch das reale Kostenvolumen der ambulanten Hilfen zur Erziehung als vielmehr durch den deutlichen und permanenten Anstieg dieser Kosten und ihre scheinbare Unkontrollierbarkeit.
Die Losung der Politik lautet nun klipp und klar, man sei „nicht fähig oder nicht willig, die Menge an Maßnahmen zu finanzieren. Die Zahl der Fälle müsse reduziert werden“ (Otto/Ziegler 2012, 20).
Das bedeutet: die politische Behandlung der Kostenfrage bestätigt die Absicht der Politik, diese Dekonstruktion unverändert durchzuziehen.

Was aber ist nun der wirkliche Grund für diese Strategie?

Offizieller Grund für die vermeintliche Zahlungsunfähigkeit und die notwendige Kostendeckelung z.B. in den ambulanten Hilfen zur Erziehung sind die angeblich „leeren Kassen“ der Kommunen  und die inzwischen im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse.
Ich werde das hier nicht lange diskutieren: Geld ist zweifellos da. Es ist eine Frage der Verteilung, z.B. eine Frage der Verteilung von oben nach unten statt von unten nach oben.
Außerdem ist Geld vorhanden für so vieles … ich muss es ihnen das nicht aufzählen. Aber das ist eben dann politisch gewollt.

Daraus muss man m. E. folgern:
Der tatsächliche und nicht zur Disposition stehende Grund für die angestrebte Deckelung und die erklärte Kostensenkungs-Absicht in den Hilfen zur Erziehung ist nach aller Logik, dass die herrschende Politik für Kinder und Jugendliche, insbesondere für solche, die nicht gerade versprechen, Leistungsträger dieser Gesellschaft zu werden, einfach nicht mehr Geld ausgeben will.
Die politische und ethische Frage ist also die:
Wie viel darf bzw. muss die Kinder- und Jugendhilfe kosten? Was sind uns diese Menschen wert?

 

4                    Die neoliberale Entwicklung als Hintergrund der Veränderungen und der Dekonstruktion  in der Kinder- und Jugendhilfe

Mein vierter Punkt bezieht sich auf die Hintergründe und Ursachen der Dekonstruktion der Kinder- und Jugendhilfe, wie ich sie oben dargestellt habe und die sich bereits in den Anmerkungen zur Kostenbehandlung andeuten:

Wer heute als Sozialarbeitender in der Praxis tätig ist, wird zwangsläufig Teil der neuen ökonomisierten Strukturen im Kontext eines neoliberalen sozialen Verständnisses. Dieser Hintergrund wird nicht diskutiert und scheinbar nicht für relevant, wohl aber für unveränderbar gehalten.

Einige zentrale Folgen der Neoliberalisierung der Kinder- und Jugendhilfe möchte ich aber hier skizzieren:

Da ist zunächst die sogenannte Ökonomisierung

4.1.1        Die Kinder- und Jugendhilfe wird zu einem Marktgeschehen umfunktioniert

Die durch die Neue Steuerung um ca. 1990 eingeleitete Umstrukturierung der Hilfen zur Erziehung und die Einführung von Sozialmanagement und Ökonomisierung, versteht sich heute Kinder- und Jugendhilfe nun als Segment eines Sozialen Marktes.
Das hat vielfältige Folgen, die ich oben bereits z.T. erwähnt habe:

  • Konkurrenz zwischen den Trägern und folgend oft Dumpingpreise und Zwang zur Kostenreduzierung entgegen der eigenen Einschätzung, Schwierigkeit für viele kleine Träger, sich am Markt zu halten
  • Dominanz eines betriebswissenschaftlichen Verständnisses der Hilfen zur Erziehung, das diese ihrer Inhalte beraubt, ihre Prozesshaftigkeit missachtet und Sozialpädagogik als reine Technik begreift
  • Aufgabe des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen öffentlichen und freien Trägern
  • Dominanz des Effizienzdenkens steht vor Fragen der Fachlichkeit,
  • Verknappung der personellen und zeitlichen Ressourcen und damit die Verunmöglichung sozialpädagogischer Prozesse und Beschränkung auf Management
  • Standardisierung und Vorplanung der Hilfen und damit ihre formale Erstarrung ,
  • reine Outputorientierung, die zur oberflächlichen Betrachtung von sozialpädagogischen Prozessen führt,
  • unangemessene Quantifizierung von ganzheitlichen Prozessen und Strukturen,
  • Orientierung auf Gewinn und positive Bilanzen, die u.a. dazu führen, dass sich die Hilfen zur Erziehung von ihrer eigentlichen Aufgabe, der Sorge um das Wohl der Minderjährigen entfernt

Des Weiteren wurde ein neues, neoliberales Menschenbild eingeführt.

Das hat zur Folge:

 

4.1.2        Die Philosophie des KJHG und sein Menschenbild werden konterkariert

Es wurde im Rahmen der neoliberalisierten Sozialen Arbeit auch in die Kinder- und Jugendhilfe ein neues Menschenbild eingeführt:

  • KlientenInnen erscheinen eher als Bittsteller oder als der Unfähigkeit Überführte denn als Rechtsanspruchsträger.
  • Sie werden im aktivierenden Staat an ihrer Nützlichkeit gemessen. Damit wird das Ziel des KJHG, die Persönlichkeit der Minderjährigen zu entwickeln, infrage gestellt. Hier verortet sich die oben aufgeworfene Frage: Was sind der Politik diese Menschen wert?
  • Die Einbeziehung der KlientInnen in die Hilfeplanung bleibt nicht selten formal
  • Druck und Sanktionen werden auch in den Hilfen zur Erziehung wieder salonfähig
  • Der bestehende Rechtsanspruch des § 27 SGB VIII auf Hilfe zur Erziehung wird auf unterschiedliche Weise unterlaufen, sodass Minderjährige oft keine oder eine ungeeignete Hilfe erhalten.
  • Mit diesem neuen Menschenbild ist dann auch die Schaffung und Duldung prekärer Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse gut vereinbar.
    Folgen sind Arbeitsverdichtung, hoher Krankenstand der MitarbeiterInnen, Burn-out und Ausstieg von MitarbeiterInnen, unzumutbare, ausbeuterische Arbeitsverträge und in Folge keine Kontinuität und Qualität in der Arbeit.

Diese Zusammenhänge aber werden weder öffentlich thematisiert geschweige denn kritisiert.

4.1.3        Es besteht eine offizielle Ignoranz gegenüber den Folgen der Ökonomisierung und Neoliberalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe

Nicht nur der problematische qualitative Zustand der heutigen Hilfe zur Erziehung und damit ihre Dekonstruktion wird offiziell fast durchgehend geleugnet.

Ebenso wird die Bedeutung der Ökonomisierung und der neoliberalen Grundhaltung in der Sozialen Arbeit negiert, die diese inhaltliche Dekonstruktion ausgelöst haben.

Ironisch stellen Otto und Ziegler fest, es bestehe aus fachlicher und kritischer Sicht (2012), ein konkreter Bedarf an einer konsequenten Umsteuerung der derzeitigen Kinder- und Jugendhilfe. Diese Umsteuerung müsste allerdings völlig anders aussehen und konsequent perspektivisch folgende Aspekte forcieren:

  • Zum ersten den (Wieder)-Ausstieg der Kinder- und Jugendhilfe aus der Ökonomisierung und
  • zum zweiten die Verabschiedung der Sozialen Arbeit vom neoliberalen Menschenbild und seinen Folgen.

Otto und Ziegler fordern:
Was im Rahmen dieser anzustrebenden Umsteuerung gebraucht würde, wäre eine Veränderung hin zu mehr Fachlichkeit und zu den ethischen Werten der Sozialen Arbeit.

Ansonsten aber gälte es, den Geist des KJHG (nicht etwa die alle konkreten Ausführungen und Details) zu stärken und konsequent weiter zu entwickeln, auch auf Bereiche und Themen, die bisher davon nicht oder nur marginal berührt waren.
Diesen Forderungen schließe ich mich voll und ganz an.

Im Sinne dieses Verständnisses hat jetzt (2015) das „Bündnis Kinder- und Jugendhilfe – für Professionalität und Parteilichkeit“ einen Aufruf zu einem „Memorandum in der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Es ruft dazu die Regierung und alle in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen auf, innezuhalten und über den eigeschlagenen ökonomisierenden und neoliberalen Weg kritisch nachzudenken – und diese Richtung aufzugeben (www.memorandumjugendhilfe.de). Diesen Aufruf kann man unterstützen, indem man die entsprechende Petition mitzeichnet (online über die angegebene Adresse).

 

 

5                    Was aber passiert – angesichts dieser Lage – aktuell auf der politischen Bühne der Kinder- und Jugendhilfe?

Im Folgenden gehe ich der Frage nach, was sich angesichts dieser Entwicklungen und Absichten heute auf der politischen Bühne und in der Verwaltung der Kinder- und Jugendhilfe tut bzw. wie es zu interpretieren ist.

Oben habe ich auf die Haltung der herrschenden Sozialpolitik hingewiesen, die sich derzeit eines krassen Kontrollverlustes bewusst wird.

Die herrschende Politik und mit ihr der öffentliche Jugendhilfeträger sind nun dabei, auf den von ihnen erlebten Kontrollverlust in Sachen Geld, freie Träger, autonome MitarbeiterInnen und zu anspruchsvolle KlientInnen zu reagieren.

 Im Zentrum der Planungen steht die Zurückdrängung der als kostenintensiv identifizierten HzE.

  • Erklärtes Ziel der Politik für die KJH ist deshalb zum einen eine Umorientierung auf der Ebene der MitarbeiterInnen im ASD/RSD. Diese sollen sich vordergründig wieder auf ihre sozialpädagogische Kompetenz und Verantwortung besinnen, selbst diagnostisch tätig werden und sozialpädagogisch arbeiten.
    Anmerkung:
    Gegen eine wieder sozialpädagogische Arbeit des ASD wäre wahrhaftig nichts einzuwenden. Aber, ob das wirklich der Fall sein wird, ist fraglich, denn der Forderung nach einer besserer Ausstattung der Personalsituation in den Jugendämtern wird nur in winzigen Schritten nachgegeben und so steht ein Mehr an Sozialpädagogik sehr infrage.
  • Zusätzlich will man im Rahmen der „Sozialraumorientierung“ kleinformatige, präventive, stadtteilorientierte Hilfen schaffen, die nicht als offizielle Hilfen zur Erziehung angesehen werden und folglich auch keinen Hilfeplan brauchen. Sie werden nicht an freie Träger vergeben und sollen nur mit minimalen Zeitressourcen ausgestattet werden. Diese Hilfen fallen auch nicht in den Rahmen des Rechtsanspruches nach § 27 SGB VIII/KJHG und sind so finanztechnisch kontrollierbar aber nicht einklagbar.
    Anmerkung:
    Auf gegen niedrigschwellige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe ist zunächst gar nichts einzuwenden. Aber: Sie werden weitgehend als Alternativen zu den Hilfen zur Erziehung eingesetzt und wahrgenommen. Es liegt nahe, dass hier in Zukunft auch Gelder aus der Hilfe zur Erziehung in diese Richtung verschoben werden und rechtliche Änderungen eingeführt werden, die diese Verschiebung ermöglichen bzw. legalisieren.
    Tatsächlich wird hier die Notwendigkeit von intensiver, ambulanter Erziehungshilfe unterschätzt bzw. schlicht negiert.
  • Hinzu kommt die Vorstellung, dass eine Verbesserung und Intensivierung der Schnittstellenarbeit mit Schulen den Erziehungshilfebedarf reduzieren würde.
    Anmerkung:
    Auch dies erscheint zunächst als fachliche Chance und gegen eine bessere Zusammenarbeit hier ist wirklich nichts zu sagen.
    Fakt ist aber, dass mit diesen Maßnahmen Problemfälle, die tatsächlich eine HzE benötigen, nicht hinreichend berücksichtigt bzw. bewältigt werden, zumal Schule, so wie sie heute aussieht, selbst dringend verändert werden müsste.

Die Strategien einer Zurückdrängung von Maßnahmen der ambulanten Hilfe zur Erziehung werden seit längerer Zeit in der Praxis offen oder auch verdeckt umgesetzt und gehen genau in diese Richtung (s. oben).

Die Angst vor einem finanziellen und inhaltlichen Kontrollverlust der öffentlichen Jugendhilfe und damit der staatlichen Organe führte zu Reformüberlegungen, deren Ergebnisstand sich jährlich in den Protokollen der Jugendministerkonferenzen dokumentiert. Sie findet seit einigen Jahren unter dem Begriff „Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung“ statt (Seithe/Heintz 2014).
Gemeint ist hier mit diesem vielfach strapazierten Begriff offensichtlich aber nur, dass man sich Gedanken darüber macht, „welches Schicksal den ambulanten Hilfen zur Erziehung in der nächsten Zukunft widerfahren soll“.

Über inhaltliche Fragen der Hilfen zur Erziehung wurde dabei kaum ein Wort verloren.
Es wird aber unmissverständlich klargemacht, dass in Zukunft eine „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ nur und „notwendigerweise im Zusammenhang mit dem Ausbau sozialräumlicher und infrastruktureller Angebote für Kinder und Jugendliche und der gegenseitigen Kooperation mit den Regelsysteme, z.B. Kitas und Schulen, erfolgt“ (JFMK 2014, Pt. 2).

Auf der jüngsten Jugendministerkonferenz in Perl im Saarland wurde dem Sinne nach folgender Beschluss getroffen worden.
Die vorgesehene „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“ sieht Ausweitungen, Förderungen, neue Finanzierungswege und Unterstützungen ausschließlich vor für den der Hilfe zu Erziehung vorgelagerten Bereich der präventiven und sozialraumorientierten Angebote im Stadtteil und für die Schnittstellenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten, dem Gesundheitsbereich und dem Bereich der Arbeitsförderung. 

Eine eigenständige Existenzberechtigung wird der ambulanten Hilfe zur Erziehung – trotz aller Versuche, dies zu verschleiern – also offiziell nicht zugestanden.

 

 

6                    Was ist hier jugend- und sozialpolitisch eigentlich passiert?

Angesichts der oben in knapper Form beschriebenen qualitativen Dekonstruktion der KJH und unter Betrachtung der aktuellen „sozialpolitischen Reformbemühungen“, komme ich zu folgenden zusammenfassenden Thesen:

  • Die derzeitige Lage der Hilfen zu Erziehung und der KJH überhaupt muss – bleibt man nicht bei Quantitäten hängen – im weiten Bereichen und Aspekten als Deformation und Dekonstruktion bezeichnet werden.
  • Die Umsetzung der neoliberalen Ökonomisierung und der Ideologie des aktivierenden Staates führt in der Praxis der KJH nicht selten zu Verwerfungen, die als „institutionelle Kindeswohlgefährdung“ bezeichnet werden können. Diese treffen insbesondere sozial benachteiligte Familien.
  • In Zeiten eines neoliberalen Zeitgeistes besteht bis auf den Aspekt der Nützlichkeit von Menschen kaum ein ernsthaftes Interesse Verantwortungsbewusstsein ihnen gegenüber. Nicht nur die Ökonomisierung, die z.B. nicht zulässt, dass in „ineffiziente“ Menschen investiert wird, sondern auch und gerade das mit der Ökonomisierung verbundene Menschenbild des aktivierenden Staates führt dazu, dass die herrschende Politik nicht mehr bereit ist, in Menschen zu investieren, die nicht erwarten lassen, dass sie nützliche Mitglieder der Gesellschaft oder gar Leistungsträger werden.
  • Gleichzeitig sieht unser Staat die Gruppe der sozialbenachteiligten Familien und Einzelpersonen offenbar als eine potentielle gesellschaftliche Gefahr oder auch Belastung und versucht, sie auch mit Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu beobachten und zu kontrollieren. In der KJH hat sich eine starke Tendenz entwickelt, Hilfen nach KJHG mit Kontrollaufgaben zu belasten.
    Aus dem Begriffspaar „Hilfe und Kontrolle“ wird der Begriff „Hilfe durch Kontrolle“. Dieser ist das ethische Gegenteil von dem, was Biesel als „Hilfe zur Selbstkontrolle“ bezeichnet hat (vgl. Heintz 2011).
  • In den Hilfen zur Erziehung ist eine deutlich Verlagerung der Zielgruppen in Richtung sozial Benachteiligte zu erkennen (vgl. 14. KJB 2013).
    Selbst in den der Mittelschichtsorientierung verdächtigten Erziehungsberatungsstellen sind heute deutlich mehr Menschen mit Armutshintergrund vorstellig als in früheren Zeiten.
    Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut zu mehr als 70% Familien mit den Sozialindikatoren: Armut, Arbeitslosigkeit, Alleinerziehenden Status. Noch krasser sieht es bei den Hilfen aus, die vor allem ausländischen Jugendlichen mit prekären Lebenssituationen gewährt werden (z.B. §30 KJHG).
  • Auf Grund der unzureichenden Ausstattung der Angebote und Hilfen mit zeitlichen und personellen Ressourcen kann aber zunehmend keine sozialpädagogische Unterstützung geleistet werden, sondern bestenfalls Fallmanagement.
    Unsere Vermutung ist, dass jene auch – insbesondere mit Blick auf die jüngere Zielgruppenentwicklung – nicht mehr gewollt ist.
  • Die sozialpolitischen Ziele der marktliberalen Reform der KJH führen den § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ad absurdum. KJH dient nicht mehr der „Förderung der Entwicklung junger Menschen“ und einer „Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 SBG VIII), sondern trägt durch Kontrolle, Standardisierung, Disziplinierung und Entmündigung zur Verstetigung der Stigmatisierung sozial benachteiligter junger Menschen bei.

Betrachtet man all diese Entwicklungen zusammen, so kommt man – auf den Punkt gebracht – zu folgender Schlussfolgerung:

Es scheint sich eine Art „Hartz IV-Kinder- und Jugendhilfe“ herauszubilden, die sich durch möglichst geringe Kosten, durch eine direkte Fachaufsicht des öffentlichen Trägers und durch einen verstärkten Kontroll- und zunehmend auch Sanktionscharakter auszeichnet.

 

Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

 

 

 

Literatur:

 

  1. Jugendbericht der Bundesregierung (2013). Bericht über Bestrebungen und Leistungender Jugendhilfe. Berlin.

AGJ (2013): Kinder- und Jugendhilfe aus der Sicht der Adressatinnen und Adressaten denken. Ein Beitrag der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zur aktuellen Diskussion zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung. In: Forum Jugendhilfe 3/2013.

Chassé, K.-A. (2014): Re-Politisierung der Sozialen Arbeit. In: Bütow, B./Chassé, K.-A./Lindner, W. (2014): Das Politische im Sozialen. Historische Linien und aktuelle Herausforderungen der Sozialen Arbeit. Opladen. S. 83-108.

Conen, M. L. (2012): Was ist los in den in den Jugendämtern? – Eine kurze Betrachtung In: Forum Erziehungshilfen 3/2012, S. 174ff.

Eichinger, U. (2009): Zwischen Anpassung und Ausstieg. Perspektiven von Beschäftigten im Kontext der Neuorientierung Sozialer Arbeit. Wiesbaden.

Heintz, M. (2009): Was passiert, wenn nichts passiert? – Elternarbeit in der Kindertagesstätte mit Eltern in Krisensituationen. unveröffentlichtes Skript. Göttingen.

Messmer, H. (2007): Jugendhilfe zwischen Qualität und Kosteneffizienz. Wiesbaden.

Münder, J. (2013): Infrastruktur, Gewährleistung, Bedarfsdeckung in der Kinder- und Jugendhilfe ohne Rechtsanspruch? In: RdJB 1/2013, S. 3-8.

Otto, H.-U./Ziegler, H. (2012): Impulse in eine falsche Richtung – Ein Essay zur neuen „Neuen Steuerung“ der Kinder- und Jugendhilfe. In: Forum Jugendhilfe 1/2012, S. 15-25.

Seithe, M. (2012): Schwarzbuch Soziale Arbeit. Wiesbaden. (2).

Seithe, M./Heintz, M.(2014): Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung. Plädoyer für ein umstrittenes Konzept der Kinder- und Jugendhilfe zu Zeiten der Nützlichkeitsideologie. Leverkusen Barbara Budrich 2014 (open access: kostenlos bei B. Budrich herunterladen: 978-3-8474-0623-5)

Über m.s.

Ich war 18 Jahre Professorin für Soziale Arbeit an der FH Jena (Methoden, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit). Davor war ich 18 Jahre in der Praxis. Studiert habe ich Psychologie in Münster und Soziale Arbeit in Frankfurt a.M. Bücher: Schwarzbuch Soziale Arbeit Engaging Hilfe zur Erziehung zwischen Professionalität und Kindeswohl Das kann ich nicht mehr verantworten Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung
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