Neoliberaler gehts kaum noch….was uns mit der Merz-Klingbeil-Regierung im Bereich Soziales erwartet:

(entnommen MSN 14.11.25

Knallharte Verschärfungen für Grundsicherungsempfänger vorgesehen

Das Arbeitsministerium von Ministerin Bärbel Bas (SPD) arbeitet im Auftrag der Regierungskoalition gerade an einer Reform des Bürgergelds. Für die zukünftigen Grundsicherungsempfänger wird es wohl ungemütlich. 

Die Bundesregierung macht Ernst mit der angekündigten Bürgergeldreform. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium liegt vor – und sieht deutlich härtere Regeln vor als bisher kommuniziert.

Das Bürgergeld hat ausgedient. Die Bundesregierung treibt ihre geplante Sozialreform voran und hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des umstrittenen Systems – das künftig Grundsicherung heißen soll – fertiggestellt. Der „Zeit“ liegt der 94-seitige Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium vor welcher bereits zur Ressortabstimmung weitergeleitet wurde.

Die geplanten Verschärfungen gehen dabei weiter, als von den Koalitionsspitzen bisher öffentlich kommuniziert wurde. Generell soll die Grundsicherung künftig fordernder werden, Sanktionen schneller greifen und vorhandenes Vermögen sofort geprüft werden. An die zukünftigen Grundsicherungsempfänger sollen Maßstäbe angelegt werden, die schon in der normalen Bevölkerung kaum umgesetzt werden.

Mietpreisbremse wird zur Pflicht

Besonders brisant sind die neuen Regelungen für Wohnkosten. Grundsicherungsbezieher müssen künftig ihre Vermieter wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse rügen und dies dem Jobcenter nachweisen. Wer dem nicht nachkommt, kann die üblichen Übergangsregeln zur Anerkennung unangemessener Kosten nicht mehr in Anspruch nehmen. Im schlimmsten Fall droht die Streichung der Mietkostenübernahme und der Verlust der Wohnung.

Wie die „Zeit“ weiter schreibt, nutzen laut Mietervereinen schon jetzt weniger als fünf Prozent der Mieter in Deutschland die Möglichkeit zur Rüge bei überzogenen Mietpreisen. Für viele sind die formalen Voraussetzungen zu hoch oder die Angst, die Wohnung zu verlieren, zu groß. Von Grundsicherungsbeziehern soll dies allerdings zukünftig verlangt werden.

Das Jobcenter kann nach einer formellen Rüge dann unmittelbar eine Kostensenkung verlangen – bis hin zum Umzug. Liegt die vereinbarte Miete über der zulässigen Höhe, droht der Verlust der staatlichen Unterstützung. Sozialpolitikforscher und Sozialverbände warnen bereits vor mehr Wohnungslosigkeit durch diese Verschärfung.

Kontrollen für psychisch Erkrankte

Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen künftig strenger kontrolliert werden. Sie müssen persönlich beim Jobcenter vorsprechen, damit geprüft werden kann, ob sie wirklich psychisch krank sind. Diese Regelung könnte problematisch werden: Mehr als ein Drittel der Leistungsberechtigten erhält im Laufe eines Jahres eine psychiatrische Diagnose, wie die „Zeit“ unter Verweis auf Studien schreibt.

Jobcenter-Angestellte gehen nach ihren Praxiserfahrungen sogar davon aus, dass rund die Hälfte bis sogar zwei Drittel der Mittelempfänger eine psychische Diagnose haben. Damit könnte eine persönliche Anhörung einen enormen verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten und von den Jobcenter-Mitarbeiten kaum zu stemmen zu sein – ganz abgesehen von der Belastung für die psychisch Erkrankten selbst.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ.

Härtere Strafen bei Terminversäumnissen

Auch bei den Sanktionsregeln zieht die Bundesregierung die Daumenschrauben an. Wer mehr als einen Termin mit dem Jobcenter versäumt, soll den Anspruch auf Leistungen verlieren und wird per Verwaltungsakt als „nicht erreichbar“ eingestuft. Das Jobcenter kann dann ohne Rücksprache handeln und Leistungen ganz streichen. Den Anspruch erhält der Betroffene erst zurück, wenn er innerhalb der gesetzten Frist persönlich erscheint. Dies soll auch gelten, wenn der Grundsicherungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehnt. Auch hier soll kein Geld mehr überwiesen werden.

Zahlungen für die Wohnung und die Heizkosten gehen dann direkt an den Vermieter. Der Sanktionierte selbst soll aber weiterhin einen symbolischen Euro im Monat ausbezahlt bekommen. Das hat den Hintergrund, dass bestimmte Zahlungen später weiterlaufen können.

Auch bei anderen Pflichtverletzungen wird das System unerbittlicher: Wer eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht versendet, kann künftig direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden. Die bisher übliche Staffelung von erst zehn, dann 20 und schließlich 30 Prozent entfällt.

Vermögen wird sofort kontrolliert und Vollzeitarbeit wird zur Pflicht

Bei der Vermögensprüfung plant die Regierung ebenfalls Verschärfungen. Die bisherige Karenzzeit wird komplett abgeschafft – vorhandenes Vermögen muss sofort geprüft und bis auf geringe Beträge verwertet werden, ehe der Sozialstaat einspringt.

Das sogenannte Schonvermögen wird dabei nach Altersgruppen gestaffelt. Während bisher ein Vermögen bis 15.000 Euro bei Bürgergeld-Empfängern unangetastet blieb, soll die Grenze künftig bei unter 20-Jährigen bei 5.000 Euro liegen, bei über 20-Jährigen bei 10.000 Euro, ab 40 Jahren bei 12.500 Euro und ab 50 Jahren bei 15.000 Euro.

Alleinstehende müssen sich auf weiteren Druck einstellen. Der Gesetzentwurf betont die Pflicht, die eigene Arbeitskraft maximal einzusetzen – Menschen ohne kleine Kinder sollen künftig möglichst in Vollzeit arbeiten. Arbeiten wird dabei wichtiger als Qualifizierung.

Auch Eltern spüren mehr Druck: Bisher konnten sie bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes mit der Betreuung gegen sofortige Arbeitsvermittlung argumentieren. Künftig gelten Arbeit, Maßnahmen und Sprachkurse bereits ab dem zwölften Lebensmonat als zumutbar, wenn eine Betreuung verfügbar ist.

Einsparungen fallen geringer aus

Die Spareffekte durch diese Maßnahmen dürften die Erwartungen jedoch enttäuschen. Während CDU-Chef Friedrich Merz eine mögliche Einsparsumme von etwa fünf Milliarden Euro genannt hatte, fallen die tatsächlichen Schätzungen deutlich bescheidener aus.

„Allein aufgrund der Maßnahmen des Gesetzentwurfes ergeben sich keine nennenswerten Einsparungen“, heißt es aus SPD-Kreisen. Die Regelverschärfungen bringen laut Schätzungen höchstens höhere zweistellige Millionenbeträge ein – bei Gesamtkosten von rund 50 Milliarden Euro pro Jahr für das Bürgergeld wäre das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Konkrete Zahlen nennt der Entwurf dennoch: Wenn die Zahl der Leistungsbeziehenden um 100.000 sinkt, reduzieren sich die Ausgaben um rund 850 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen etwa 100 Millionen Euro auf die Kommunen, der Rest auf den Bund.

Reform soll noch dieses Jahr kommen

Nach der regierungsinternen Abstimmung, Anhörungen von Verbänden und weiteren Verfahrensschritten soll die Reform noch dieses Jahr vom Kabinett beschlossen werden. Anschließend geht sie ins parlamentarische Verfahren, wo sich im Detail noch einiges ändern kann.

SPD-Chef Lars Klingbeil betonte, am meisten könne bei den Ausgaben gespart werden, wenn mehr Menschen in Arbeit gebracht würden. „Das muss auch der Weg der Bundesregierung sein und dafür müssen wir alles tun.“ (the)

Verwendete Quellen

  • Material von der Deutschen Presse-Agentur (dpa)

Über m.s.

Ich war 18 Jahre Professorin für Soziale Arbeit an der FH Jena (Methoden, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit). Davor war ich 18 Jahre in der Praxis. Studiert habe ich Psychologie in Münster und Soziale Arbeit in Frankfurt a.M. Bücher: Schwarzbuch Soziale Arbeit Engaging Hilfe zur Erziehung zwischen Professionalität und Kindeswohl Das kann ich nicht mehr verantworten Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung
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