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„Allzuständigkeit“ – was soll das denn heute noch?

Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit bedeutet nicht: „Sie wissen von allem ein bisschen aber nie genug“. Es bedeutet, dass Menschen sich mit ihren Lebenswelt-Anliegen und Sorgen grundsätzlich an die Profession Soziale Arbeit wenden dürfen, gleich welcher Art sie sind – ohne dass Soziale Arbeit sie wegen Nichtzuständigkeit einfach zurückschicken wird. Weiterlesen

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