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Schlagwort-Archiv: Allzuständigkeit
„Allzuständigkeit“ – was soll das denn heute noch?
Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit bedeutet nicht: „Sie wissen von allem ein bisschen aber nie genug“. Es bedeutet, dass Menschen sich mit ihren Lebenswelt-Anliegen und Sorgen grundsätzlich an die Profession Soziale Arbeit wenden dürfen, gleich welcher Art sie sind – ohne dass Soziale Arbeit sie wegen Nichtzuständigkeit einfach zurückschicken wird. Weiterlesen
Veröffentlicht unter aktuelle Blogbeiträge, Anmerkungen zu meinem neuen Buch, Deprofessionalisierung und Standardisierung der Sozialen Arbeit, Soziale Lage unserer Klientel
Verschlagwortet mit Allzuständigkeit, Spezialisierung
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