20 Jahre KJHG – ein Grund zum Feiern?

Letzte Woche war ich auf Einladung der AGJF Sachsen (Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen) zu einer Tagung in Grimma.

Hier wurde des Jubiläums unseres KJHGs, oder wie man heute nur noch zu sagen pflegt, des SGB VIII, gedacht. Die Zuhörerinnen waren sich mit der Mehrheit der Vortragenden einschließlich mir einig, dass wir keinen wirklichen Grund haben, zu feiern.

Die Tagung stand unter folgender Fragestellung:
„Das KJHG, heute SGB VIII, eröffnet vielfältige sowie moderne, auf Entfaltung und Prävention ausgerichtete Handlungsmöglichkeiten für die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. So sind 1990 die Macher des KJHG angetreten um soziale und individuelle Frage- und Problemstellungen bewältigen zu können. Nach 20 Jahren Wirksamkeit dieser Gesetzgrundlage in den neuen Bundesländern gilt es zu überprüfen, wie die vorhandenen Ansätze und Zielsetzungen des KJHG in der Praxis der Jugendhilfe umgesetzt wurden und werden“.

Hier das Fazit meines Beitrages:

  • Das KJHG wird in der gegenwärtigen Praxis in seinem Geist nicht ernst genommen und z. T. konterkariert.
  • Das Konzept der Lebensweltorientierung wird ad absurdum geführt.
  • Der aktivierende Staat nimmt die Begriffe auf (z.B. Aktivierung) und verändert und verfälscht sie. Viele fallen darauf herein und denken, jetzt endlich sei der Durchbruch der Lebensweltorientierung gelungen.
  • Die „Dienstleistungen“ kommen nicht selten unter Druck und Sanktionen zustande mit der Drohung, einer Strafe, bei unterlassener Mitarbeit.
  • Das KJHG gilt in der Praxis zunehmend als ein Luxus-Gesetz. Es ist ein Gesetz, keine Empfehlung, aber es wird gehandelt, als würde es Utopien beschreiben: Ein bisschen Soziale Arbeit reicht angeblich auch aus.

Im Ergebnis einer langen, gesellschaftlichen Diskussion waren im KJHG bereits Standards formuliert worden, die die Soziale Arbeit als eine sozialpädagogische Kraft ausgewiesen und sie auf hohe Fachlichkeit und humanistische Ethik verpflichtet haben.

Aus meiner Sicht geht es nun darum, 20 Jahre nach Inkrafttreten des KJHG, seine Konzepte und Zielsetzungen lautstark und gezielt gegen den Mainstream und gegen die Vorstellungen des aktivierenden Staates einzufordern und zu erkämpfen.

 

Über m.s.

Ich war 18 Jahre Professorin für Soziale Arbeit an der FH Jena (Methoden, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit). Davor war ich 18 Jahre in der Praxis. Studiert habe ich Psychologie in Münster und Soziale Arbeit in Frankfurt a.M. Bücher: Schwarzbuch Soziale Arbeit Engaging Hilfe zur Erziehung zwischen Professionalität und Kindeswohl Das kann ich nicht mehr verantworten Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung
Dieser Beitrag wurde unter alte Blogbeitrage veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar